Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat die Richtplananpassung zur Einführung einer Arbeitszonenbewirtschaftung im Kanton zur Genehmigung vor. Diese erfüllt die Vorgaben der übergeordneten Gesetzgebungen und berücksichtigt gleichzeitig die kantonalen Besonderheiten.
Am 24. Juni 2020 genehmigte der Bundesrat die Teile Raumentwicklung und Siedlung im kantonalen Richtplan 2019. Die Genehmigung beinhaltete diverse Aufträge an den Kanton, die in den kommenden Jahren zu erfüllen sind. Insbesondere sollen eine haushälterische Nutzung der Arbeitszonen (Industrie- und Gewerbezonen) und eine Arbeitszonenbewirtschaftung sichergestellt werden.
Kernidee der Arbeitszonenbewirtschaftung ist es, räumliche Schwerpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen und das Potenzial vorhandener Arbeitszonen in der Region optimal zu nutzen, bevor neues Land eingezont wird. Damit werden die Investitionen in Infrastrukturen an den gut geeigneten Standorten konzentriert und eine langfristig haushälterische Nutzung des Kulturlandes sichergestellt.
138 Eingaben während der öffentlichen Auflage
Die Richtplanänderung wurde vom 14. Januar bis am 14. Februar 2022 öffentlich aufgelegt. Dazu gingen beim Kanton Obwalden 138 Eingaben mit Anträgen, Begehren und Kommentaren ein. Aus den Eingaben geht hervor, dass die Inhalte der Vorlage insgesamt unterstützt werden. Vertreter des Obwaldner Gewerbes und die Gemeinden äusserten Bedenken bezüglich der Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Unternehmen. Naturschutzorganisationen und Vertreter der Landwirtschaft begrüssten die eingeschlagene Stossrichtung, die einen bewussteren und sparsameren Umgang mit dem Kulturland vorsieht, ausdrücklich.
Vier Entwicklungsschwerpunkte für die Wirtschaft
Neu werden im kantonalen Richtplan vier Entwicklungsschwerpunkte für die Wirtschaft festgelegt. Drei davon liegen an gut erschlossenen Lagen im Sarneraatal und der vierte in Lungern. An allen Entwicklungsschwerpunkten sind bereits heute grössere Unternehmen ansässig. Die Entwicklung dieser Standorte soll weiter gefördert werden. Die Schaffung von Baulandreserven ist hier möglich, und auch Neuansiedlungen von Unternehmen finden in den Entwicklungsschwerpunkten Platz. Für die Mobilisierung der vorhandenen Reserven und eine erfolgreiche Arealentwicklung in Entwicklungsschwerpunkten für die Wirtschaft verfolgt der Kanton gemeinsam mit den Einwohnergemeinden eine aktive Unterstützung in der Planung. Diverse kommunale Arbeitszonen und drei regionale Wirtschaftsräume Neben den Entwicklungsschwerpunkten für die Wirtschaft gibt es diverse kommunale Arbeitszonen. Einzonungen können dort in Zukunft für das lokale Gewerbe – basierend auf einem konkreten Projekt – erfolgen. Ausserdem werden zur Stärkung der regionalen bzw. überkommunalen Abstimmung neu die folgenden drei regionalen Wirtschaftsräume gebildet:
– Wirtschaftsraum Sarneraatal mit Alpnach, Sarnen, Kerns, Sachseln, Giswil;
– Wirtschaftsraum Engelberg;
– Wirtschaftsraum Lungern.
Innerhalb des jeweiligen Wirtschaftsraums sind die bestehenden Reserven in den kommunalen Arbeitsgebieten zu nutzen, bevor eine Neueinzonung erfolgen kann. Die geplante Änderung des kantonalen Richtplans 2019 muss vom Kantonsrat genehmigt werden. Er berät das Geschäft in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2022. Anschliessend wird die Richtplanänderung dem Bund zur Genehmigung eingereicht.
Kontakt/Rückfragen: Montag, 19. September 2022; 13.30 – 14.00 Uhr, Landstatthalter Josef Hess, Vorsteher Bau- und Raumentwicklungsdepartement, Telefon: 041 666 64 35