Kantonale Verwaltung trifft zusätzliche Energiesparmassnahmen

Kommenden Winter muss in der Schweiz aus verschiedenen Gründen mit Engpässen in der Energieversorgung gerechnet werden. Der Regierungsrat hat deshalb zusätzliche Energiesparmassnahmen beschlossen, um den Energieverbrauch der kantonalen Verwaltung zu reduzieren. Ziel der Sparmassnahmen ist dazu beizutragen, dass die Schweiz in keine Energiemangellage gerät.

Die kantonale Verwaltung geht bereits seit einigen Jahren mit gutem Beispiel voran und hat den Energieverbrauch laufend reduziert. Seit 2015 wird der Stromverbrauch der kantonalen Gebäude «Rathaus», «Verwaltungsgebäude», «Polizeigebäude», «Altes Kollegium» und «Haus des Waldes» zwecks der verwaltungsinternen Sensibilisierung erfasst. Der Stromverbrauch der fünf Gebäude betrug im ersten Halbjahr 2022 rund 284 MWh. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 konnte in diesen Gebäuden der Stromverbrauch um über 16 Prozent gesenkt werden. „Zusätzlich wird mit dem Anschluss von über 90 Prozent der Energiebezugsfläche der kantonalen Liegenschaften an einen Fernwärmeverbund ein Grossteil der Heizenergie nachhaltig und CO2-arm aus Holzschnitzel produziert“ ergänzt Baudirektor Josef Hess.

Einsparungen ohne betriebliche Auswirkungen
Dennoch bleibt das Stromspar-Potential weiterhin gross und im kommenden Winter muss in der Schweiz mit Engpässen in der Energieversorgung gerechnet werden. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, der Energiespar-Alliance beizutreten und verschiedene vorsorgliche Energiesparmassnahmen, welche auf den Empfehlungen der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) beruhen, in der kantonalen Verwaltung umzusetzen. Die wesentlichen Massnahmen in der kantonalen Verwaltung sind:

Raumwärme: Die Temperatur in Büros und Schulzimmern wird auf 21 Grad be-grenzt. Die Temperatur in nicht oder selten genutzten Räumen wird auf 7 bis 13 Grad reduziert. Die Heizkurve wird am Abend und am Wochenende abgesenkt.
Wasser: In den WC-Anlagen und Schulzimmern wird auf Warmwasser verzichtet. Für die übrigen Bereiche wird wo immer möglich die Warmwassertemperatur reduziert. Wasserspiele und Brunnen werden abgestellt. Zirkulationspumpen und Begleitheizungen werden wo möglich ausser Betrieb genommen.
Kühlung / Lüftung: Die Kühlungs- und Lüftungsanlagen in den Gebäuden werden optimiert, indem die Luftmenge, Betriebsdauer und Temperatur angepasst werden.
Beleuchtung: Reduktion oder Verzicht von nicht sicherheitsrelevanten Aussen- und Gebäudebeleuchtungen in öffentlichen Gebäuden (Weihnachtsbeleuchtung, Beleuchtungen zur Gebäudeinszenierung wie Kulturobjektbeleuchtung usw.).
Elektronische Geräte: Mobile Heizgeräte sind nicht erlaubt. Elektrische Geräte sollen mit kurzer Zeitverzögerung in den Energiesparmodus wechseln, nichtgebrauchte Geräte sollen ganz ausgeschaltet werden.
Personal: Die kantonalen Mitarbeitenden werden mittels Informationskampagnen sensibilisiert.

Die Massnahmen lassen sich ohne einschneidende betriebliche Auswirkungen umsetzen und bieten Gewähr dafür, dass die Kantone insgesamt ähnliche Stossrichtungen verfolgen. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt sukzessive ab dem
19. Oktober 2022. Damit leistet die kantonalen Verwaltungen ihren Beitrag zur Gewährung der nationalen Versorgungssicherheit und sollen Wirtschaft und Gesellschaft vor weitergehenden Einschränkungen bewahrt werden.

Kontakt/Rückfragen: Mittwoch, 19. Oktober 2022; 11.00 – 12.00 Uhr Landstatthalter Josef Hess, Vorsteher Bau- und Raumentwicklungsdepartement Telefon 041 666 62 81

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