Kanton verlängert Covid-19-Hilfestellung für Kulturunternehmen

Der Nidwaldner Regierungsrat hat eine Verordnung beschlossen, mit der Kulturunternehmen und Kulturschaffende auch 2022 unterstützt werden können, um die Auswirkungen der Corona-Krise zu mildern. Zur Verfügung stehen 400’000 Franken. Der Bund übernimmt die Hälfte davon.

Auch im Kanton Nidwalden hat die Corona-Pandemie bei Kulturschaffenden, Kulturveranstaltern und Kulturunternehmen für finanzielle Schwierigkeiten gesorgt. Zahlreiche Veranstaltungen mussten abgesagt oder verschoben werden, und wo kein Publikum ist, fehlen die Einnahmen. Dank den gemeinsamen Hilfsanstrengungen von Bund und Kanton konnten die negativen Auswirkungen bisher teilweise aufgefangen werden. Im Kanton Nidwalden sind von der Corona-Krise vor allem Laienkulturvereine und kleinere Veranstalter betroffen. Das Nidwaldner Museum als kantonaler Betrieb ist von Unterstützungsbeiträgen ausgeschlossen, die Stanser Musiktage und das Literaturhaus Zentralschweiz werden von der kantonalen Kulturkommission innerhalb bestehender Leistungsvereinbarungen unterstützt.

Um die voraussichtlich auch im aktuellen Jahr benötigte Hilfe im Kulturbereich weiterführen zu können, hat der Regierungsrat eine neue kantonale
Covid-19-Kulturverordnung mit Gültigkeitsdauer bis Ende 2022 beschlossen. Diese stützt sich auf die Covid-19-Gesetzgebung des Bundes, die dieser am 17. Dezember 2021 bis Ende des laufenden Jahres verlängert hat. Damit werden im Wesentlichen drei Zielsetzungen verfolgt: die Milderung von wirtschaftlichen Auswirkungen für Kulturunternehmen, Kulturschaffenden und Kulturvereine, die Unterstützung von Kulturunternehmen, beispielsweise bei Transformationsprojekten, und die Verhinderung einer nachhaltigen Schädigung der Nidwaldner Kulturlandschaft.

Gesuche können demnächst eingereicht werden

Im Kanton Nidwalden sollen für Ausfallentschädigungen und für Transformationsprojekte, mit denen sich die Kulturunternehmen den Gegebenheiten in Zusammenhang mit der Epidemie anpassen können, total 400’000 Franken zur Verfügung stehen. Die Hälfe des Betrags wird dem Nidwaldner Kulturfonds entnommen, der Bund übernimmt den Rest.

Während 2020 im ersten Corona-Jahr 200’000 Franken an Unterstützungsgeldern gesprochen worden waren, belief sich der im vergangenen Jahr gesprochene Betrag auf über 400’000 Franken.

Betroffene Kulturschaffende und Kulturunternehmen können ihre Gesuche beim kantonalen Amt für Kultur einreichen. Dieses ist auch für die Prüfung und Beurteilung zuständig. Detaillierte Informationen für Gesuchsteller und die Gesuchsformulare werden am Montag, 21. Februar, auf der Webseite des Kantons Nidwalden unter www.nw.ch/coronakultur aufgeschaltet.

Kulturschaffende erhalten auf Gesuch weiterhin Geldleistungen des Vereins Suisseculture Sociale zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten. Kulturvereine im Laienbereich werden auf Gesuch weiterhin über den Bund und ihre Dachverbände für den finanziellen Schaden entschädigt, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung
von Veranstaltungen entsteht.

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