Die Corona-Krise hat im öffentlichen Verkehr zu drastischen Rückgängen bei den Passagierzahlen und Ertragsausfällen geführt. Ein dringliches Bundesgesetz will die finanziellen Verluste mindern. Der Regierungsrat begrüsst die Unterstützung des regionalen Personenverkehrs. Auch kantonale Verkehrslinien mit Erschliessungsfunktionen sollen davon profitieren.
Die Frequenzen im öffentlichen Verkehr haben aufgrund der Corona-Krise und den angeordneten Schutzmassnahmen schweizweit um bis zu 80 Prozent abgenommen. Auch die PostAuto AG oder die Zentralbahn AG bestätigten den Passagierrückgang. Mit den Lockerungsschritten ab Mai stieg die Nachfrage langsam wieder an. Dennoch lagen selbst im Juni die Frequenzen beispielsweise bei der Zentralbahn massiv unter jenen des Vorjahres.
«Um die immensen Ertragsausfälle der Transportunternehmen abzufedern, braucht es die finanzielle Unterstützung durch Bund und Kanton», betont Baudirektor Josef Niederberger. Nur so kann der öffentliche Verkehr weiterhin eine tragende Rolle in der Mobilität einnehmen und sich nachfragegerecht weiterentwickeln. Der Entwurf des Bundesgesetzes über die finanzielle Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der COVID-19-Krise hat den regionalen Personenverkehr im Fokus. Dem Parlament in Bern werden in diesem Herbst Unterstützungsmassnahmen im Umfang von rund 700 Millionen Franken vorgelegt.
Der Nidwaldner Regierungsrat begrüsst das dringliche Bundesgesetz. Neben Bund und Kantonen sollen sich auch die Transportunternehmen im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit am Defizit beteiligen, etwa mit der Auflösung von Reserven. Für diesbezügliche Berechnungen werden die Jahresabschlüsse 2020 herangezogen. Kantonale Verkehrslinien mit Erschliessungsfunktionen wie einzelne Seilbahnen können ebenfalls mit einer Unterstützung rechnen. Nicht unter diese Regelung fällt hingegen der Ortsverkehr, für deren Förderung die Gemeinden vollumfänglich zuständig sind. Auch touristische Angebote haben gemäss dem Bundesgesetz keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Nebst allfälligen Defizitbeiträgen der Transportunternehmen wird sich die Verlustdeckung an den heutigen Verteilschlüsseln zwischen Bund und Kanton zur Finanzierung des öV-Angebots orientieren. Zum jetzigen Zeitpunkt können die effektiven Unterstützungsmassnahmen, die durch den Kanton Nidwalden zu leisten sein werden, nicht beziffert werden, da eine Prognose zu den weiteren Ertragsausfällen im öffentlichen Verkehr schwierig ist. Die Festlegung der Beträge erfolgt im kommenden Jahr. Bereits jetzt sind seitens Kanton aber entsprechende Rückstellungen ins Auge zu fassen.