Der Regierungsrat organisiert die Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich neu. Während der Bereich Kantonsspital im Sinne der Eigentümervertretung Teil des Finanzdepartements bleibt, wird das Gesundheitsamt
per 1. Juli 2022 dem Sicherheits- und Justizdepartement (neu: Sicherheits- und Sozialdepartement) zugewiesen. Auch der Vollzug der individuellen Prämienverbilligung und der Schulgesundheitsdienst werden in andere Departemente überführt.
Der Regierungsrat hat sich seit Beginn der Amtsdauer 2018 bis 2022 mehrmals mit der Verwaltungsorganisation auseinandergesetzt, vor allem hinsichtlich der Ansiedlung des Gesundheitsamts. Eine am 27. Mai 2021 eingereichte Motion betreffend Trennung Gesundheitsamt vom Finanzdepartement hat zudem verlangt, dass das Gesundheitsamt aus dem Finanzdepartement herausgelöst und mit dem Sozialbereich vereinigt wird. Der Regierungsrat hat die Motion zwar abgelehnt, jedoch auch dargelegt, dass er die Ämterzuteilung im Rahmen der jährlichen Departementsverteilung regelmässig auf ihre Zweckmässigkeit überprüft. Im Hinblick auf den Legislaturwechsel am 1. Juli 2022 zeigte er sich offen, das Anliegen der Motionäre zu prüfen und sich unter Berücksichtigung der sachlichen und politischen Ausgewogenheit sowie der mittel- und langfristigen strategischen Planung mit der Thematik der organisatorischen Angliederung des Gesundheitsamts vertieft auseinanderzusetzen.
Der Regierungsrat hat in der Folge eine externe Firma beauftragt, die organisatorische Einbettung des Gesundheitsamts bzw. seiner Aufgaben zu analysieren und mögliche Varianten der Departementsgestaltung und Aufgabenzuteilung zu erstellen. «Wichtig war uns, dass eine mögliche Anpassung der Verwaltungsorganisation gegenüber der heutigen Situation einen klaren Mehrwert bringt», erklärt Landammann Daniel Wyler.
Basierend auf elf Kriterien, welche bei der Ausgestaltung und Aufgabenzuteilung wichtig sind, nahm der Regierungsrat an seiner Klausur
vom 30. März 2022 eine Nutzwertanalyse von zehn verschiedenen Handlungsoptionen vor.
Aufteilung der Aufgaben im Gesundheitsbereich bringt Mehrwert
In der Bewertung kristallisierte sich heraus, dass eine Aufteilung der Aufgaben des Kantons, welche sich aus dem Gesundheitsgesetz ergeben, zwischen dem Finanzdepartement, dem Sicherheits- und Justizdepartement, dem Volkswirtschaftsdepartement sowie dem Bildungs- und Kulturdepartement gegenüber der heutigen Verwaltungsorganisation den angestrebten Mehrwert bringt. Diese Aufteilung sorgt zum einen für eine ausgewogenere Arbeitsbelastung innerhalb der Verwaltung, da mit der Gesundheitsversorgungsstrategie sowie der Finanz- und Steuerstrategie
zwei sehr grosse Herausforderungen aktuell noch im Zuständigkeitsbereich des Finanzdepartements sind. Zum anderen werden die Gesundheitsversorgungsthemen auf mehrere Departemente verteilt und politisch breiter abgestützt. «Gesundheitspolitische Themen sollen vermehrt auf Ebene Gesamtregierungsrat diskutiert und gesteuert werden»,
erklärt Landammann Daniel Wyler.
Konkret hat der Regierungsrat folgende Anpassungen der Verwaltungsorganisation beschlossen. Sie werden zu Beginn der
Amtsdauer 2022 bis 2026 am 1. Juli 2022 umgesetzt:
Das Gesundheitsamt wechselt vom Finanz- ins Sicherheits- und Justizdepartement: Neu wird das Gesundheitsamt und damit die strategische Planung der Gesundheitsversorgung dem Sicherheits- und Justizdepartement zugewiesen. Das Finanzdepartement bleibt im Sinne der Eigentümervertretung zuständig für das Kantonsspital Obwalden. Im Hinblick auf die geplante Änderung der Rechtsform des Kantonsspitals Obwalden ist die Entflechtung im Sinne des Beteiligungsmanagements nachvollziehbar und die Eingliederung im Finanzdepartement sinnvoll. Diese Aufteilung sorgt ausserdem dafür, dass die Aufgaben auf mindestens zwei Departemente verteilt werden und Diskussionen über Leistungserbringung und Leistungsbezug klar getrennt und in verschiedenen Departementen geführt werden. Das Sicherheits- und Justizdepartement erhält neu die Bezeichnung
«Sicherheits- und Sozialdepartement».
Die Umsetzung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) wechselt vom Finanzdepartement ins Volkswirtschaftsdepartement: Die Erfahrung in anderen Kantonen zeigt, dass der Vollzug der individuellen Prämienverbilligung durch die Ausgleichskasse Sinn macht und auch im Interesse der anspruchsberechtigten Personen liegt. Entsprechend wird die Zuweisung der IPV zur Ausgleichskasse im Sinne eines Grundsatzentscheides unterstützt.
Das Volkswirtschaftsdepartement entscheidet im Rahmen der Umsetzungsarbeiten, ob die Zuweisung bereits auf den 1. Juli 2022 erfolgen wird oder ob die Zuständigkeit im Sinne einer Übergangslösung innerhalb des Departements einem Amt angegliedert wird.
Der Schulgesundheitsdienst wechselt vom Finanzdepartement ins Bildungs- und Kulturdepartement: Bereits heute findet eine Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsprävention im Schulbereich zwischen dem Amt für Volks- und Mittelschulen und dem Gesundheitsamt statt. Mit der Verschiebung des Aufgabenbereichs der Schulgesundheit ins Bildungs- und Kulturdepartement können Synergiegewinne erzielt werden.
Zusätzliche Verschiebung von Aufgabenbereichen
Im Zuge der Verwaltungsreform wurden weitere Aufgabenverschiebungen geprüft. Der Regierungsrat hat beschlossen, dass der Sachbereich Öffentlicher Verkehr vom Volkswirtschaftsdepartement ins Bau- und Raumentwicklungsdepartement wechselt. Mit der Verschiebung kann die gesamte Thematik Verkehr dort angesiedelt werden, was Synergie- und Effizienzgewinne bringt. Im Öffentlichen Verkehr bestehen enge Beziehungen zwischen Angebot, Infrastruktur und Rollmaterial. Ferner können neben den Aufgaben innerhalb des Kantons auch bei der Überprüfung von Planungen und Vorhaben des Bundes, der Nachbarkantone und der Transportunternehmen grosse Synergien genutzt werden.
Auf den Stellenetat der kantonalen Verwaltung hat die Verwaltungsreform keine Auswirkungen. Alle Mitarbeitende der betroffenen Amtsstellen werden mitsamt den Stellenprozenten den neu zuständigen Departementen unterstellt.