An der Zukunftswerkstatt zur familienergänzenden Kinderbetreuung diskutierten rund 70 Teilnehmende über Möglichkeiten, wie die Rahmenbedingungen künftig ausgestaltet werden sollen. Dabei wurden auch grundlegende Fragen thematisiert. Fazit: Der Kanton hat wertvolle Inputs für die anstehende Revision der gesetzlichen Grundlagen erhalten.
Die Kinderbetreuung ist ein Schlüsselthema für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung im Kanton Nidwalden. Damit Eltern sowohl Familie wie auch Berufstätigkeit vereinbaren können, ist ein adäquates Angebot in der familienergänzenden Kinderbetreuung unumgänglich. Der Fachkräftemangel zeigt sich auch in Nidwalden und Eltern sind im Beruf wie in der Familie gefragt. Kinder sind ihrerseits auf ein Umfeld angewiesen, das ihnen beste Voraussetzungen für die körperliche und geistige Entwicklung ermöglicht.
Das aktuelle Kinderbetreuungsgesetz des Kantons Nidwalden ist seit 2013 in Kraft und deckt den vorschulischen Bereich ab. Darauf basierend können Beiträge der öffentlichen Hand an Eltern, Kindertagesstätten (Kitas) und Tagesfamilien ausgerichtet werden. Inzwischen drängt sich eine Revision des Gesetzes auf, um den jüngsten gesellschaftlichen Entwicklungen und neuen Angeboten in der Kinderbetreuung Rechnung zu tragen. Eine erste Teilrevision wurde im Jahr 2020 sistiert, nachdem die Vernehmlassung sehr vielfältige und auseinandergehende Meinungen zu Tage gefördert hatte.
Der Kanton nimmt nun einen neuen Anlauf für die Gesetzesrevision und hat diese am vergangenen Mittwochabend mit einer Zukunftswerkstatt in der Aula des Schulhauses in Wolfenschiessen lanciert. Rund 70 Interessierte aus Politik, Gesellschaft, Arbeitswelt und Fachbereichen diskutierten über grundlegende Fragen zur Umsetzung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Nidwalden. Soll sich die Kinderbetreuung auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf konzentrieren oder auch Kinder mit gesundheitlichen und sozialen Belastungen stärken? Wie weit soll der Staat überhaupt in die Kinderbetreuung eingreifen? Wie frei sollen Eltern bei der Wahl des Kinderbetreuungsmodells sein, wenn sie Förderbeiträge von Kanton und Gemeinden beantragen?
«Ziel der Zukunftswerkstatt war es, die künftige Ausrichtung, Ziele und Modelle der familienexternen Kinderbetreuung mit relevanten Akteuren zu beleuchten und dadurch Rückmeldungen für die Weiterentwicklung der Gesetzesvorlage zu erhalten», sagt Verena Wicki Roth, Vorsteherin des Sozialamtes, und ergänzt: «Es sind wertvolle Inputs geäussert worden, mit welchen wir die Stossrichtung für gute Rahmenbedingungen in der familienergänzenden Kinderbetreuung weiter schärfen können.» Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann zeigte sich ebenfalls erfreut über das interaktive Programm: «Gemeinsam mit den Mitwirkenden haben wir das Fundament für ein zeitgemässes und mehrheitsfähiges Kinderbetreuungsgesetz legen können.»
RÜCKFRAGEN
Peter Truttmann, Gesundheits- und Sozialdirektor, Telefon +41 41 618 76 00, erreichbar am Freitag, 26. August, von 8.30 bis 9.30 Uhr.