Kanton bringt sich über Covid-19-Anhörungen durchaus kritisch ein

Aufgrund der Entwicklung der epidemiologischen Lage sind gewisse Fragen aus der Interpellation «Stop Lockdown – für eine verhältnismässige und faktenbasierte Corona-Politik» inzwischen überholt. Der Regierungsrat versichert, dass er bei all seinen Beschlüssen im Zusammenhang mit Covid-19 stets die gesundheitlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt und betroffene Unternehmen bestmöglich unterstützt.

Die am 18. Februar 2021 von Landrat Peter Wyss und Mitunterzeichnenden eingereichte Interpellation «Stop Lockdown – für eine verhältnismässige und faktenbasierte Corona-Politik» wurde vom Landrat am 31. März 2021 dringlich erklärt.  Die Interpellanten wollten vom Regierungsrat unter anderem wissen, ob er bereit ist, sich beim Bundesrat für umgehende Lockerungen einzusetzen und von diesem zudem eine messbare Ausstiegsstrategie einzufordern. Ebenso wurden Bedenken geäussert, dass die Covid-19-Massnahmen drastische Auswirkungen auf die Berufswahl von angehenden Lehrlingen haben und dass Betriebe mehr kontrolliert statt unterstützt werden.

In seiner Beantwortung hält der Regierungsrat fest, dass die vor drei Monaten gestellten Fragen aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklung der Pandemie teilweise überholt sind. Der Bundesrat hat mittlerweile Öffnungen vorgenommen, weitere Lockerungen in Aussicht gestellt und einen Drei-Phasen-Plan mit einem strategischen Weg bis zur Aufhebung letzter Massnahmen präsentiert. Dieser hängt eng mit dem landesweiten Fortschritt der Impfungen und der erweiterten Teststrategie, welche unter anderem Reihentests in Unternehmen beinhaltet, zusammen. Ausserdem macht der Regierungsrat darauf aufmerksam, dass das eidgenössische Epidemiengesetz in Krisensituationen wie der aktuellen Pandemie den Bundesrat dazu ermächtigt, für das ganze Land Massnahmen anzuordnen, um den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Der Handlungsspielraum der Kantone ist in dieser Hinsicht entsprechend begrenzt.

Eine Analyse zu den getroffenen Massnahmen ist angezeigt
Der Kanton Nidwalden hat sich wie die anderen Kantone aber über mittlerweile mehr als 30 Covid-19-Vernehmlassungen beim Bundesrat eingebracht. Der Regierungsrat äusserte sich in diesem Rahmen einige Male auch kritisch und forderte weitergehende Lockerungsschritte, sofern ihm dies aufgrund der epidemiologischen Lage als angezeigt erschien. Er hat bei all seinen Beschlüssen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stets die gesundheitlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt. Dabei stützte er sich neben regionalen Gegebenheiten und dem Umstand bestehender Schutzkonzepte ebenso auf die Erkenntnisse der Wissenschaft. Zweifellos gilt es nach der Pandemie landesweit respektive global aufzuarbeiten, ob die Massnahmen richtig und verhältnismässig waren und wie sich die Gesellschaft in Zukunft auf eine Pandemie vorbereiten und damit besser umgehen kann. Bezogen auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantone kann aus heutiger Optik festgehalten werden, dass diese trotz der enormen Fülle an Herausforderungen und teils unterschiedlichen Auffassungen bisher über weite Strecken partnerschaftlich verlaufen ist.

Aufgrund der aktuellen Zahlen der Lehrvertragsabschlüsse, die im Bereich der Vorjahre liegen, gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich die Corona-Krise negativ darauf ausgewirkt hat. Auch hatte die Bildungsdirektion zu Beginn der 2. Welle im November 2020 den Schulen empfohlen, Schnupperlehren aufgrund der besonderen Umstände auch ausserhalb der dafür vorgesehenen Wochen zuzulassen. Von diesem Angebot ist Gebrauch gemacht worden.

Der Regierungsrat konstatiert überdies, dass der Kanton die Schutzkonzepte von Betrieben im Rahmen der Vorgaben des Bundes überprüft. «Es geht nicht darum, Unternehmen zu schikanieren, sondern zusammen mit ihnen dafür zu sorgen, dass sie offen bleiben und die Mitarbeitenden ihrer angestammten Beschäftigung nachgehen können», erklärt Landammann und Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger und ergänzt: «Der Kanton kontrolliert nicht mehr als nötig, aber wir haben einen gesetzlichen Auftrag und tragen Verantwortung, dass der Gesundheitsschutz bestmöglich umgesetzt wird.» Weiter gilt es festzuhalten, dass mit den zur Verfügung stehenden Unterstützungsinstrumenten, insbesondere der Kurzarbeitsentschädigung, dem Härtefallprogramm, dem Erwerbsersatz und dem Covid-19-Fonds, ein wichtiger Beitrag geleistet wird, um die Auswirkungen von behördlich angeordneten Massnahmen auf die Wirtschaft weitgehend abzufedern. Der Regierungsrat verfolgt stets das Ziel, Betriebe rasch, unkompliziert und bedürfnisgerecht zu unterstützen. Dabei lässt sich ein gewisser administrativer Aufwand für Betroffene nicht vermeiden, um sicherzustellen, dass die Unterstützung auch dort erfolgt, wo sie effektiv benötigt wird und eine Anspruchsberechtigung vorhanden ist.

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