Die Obwaldner Stimmbevölkerung hat 28. November 2021 einem Nachtrag zum Gesundheitsgesetz zugestimmt. Das Gesetz ist somit wieder auf dem neuesten Stand und entspricht den aktuellen Gegebenheiten. Die Aufgaben, welche dem Kanton aufgrund von Bundesrecht zukommen, sind klar und stufengerecht zugeteilt. Der Kanton kann seine Aufgaben und den Vollzug von Gesundheitsrecht effizient wahrnehmen.
Am 28. November 2021 hat die Obwaldner Stimmbevölkerung mit einem Ja-Anteil von 59.3 Prozent einen Nachtrag zum Gesundheitsgesetz gutgeheissen. Der Kantonsrat hatte der Vorlage im Juni 2021 mit 51 zu 0 Stimmen und 0 Enthaltungen zugestimmt.
Anpassung an aktuelle Gegebenheiten
Im gesamten Gesundheitsbereich gibt es einen steten und raschen Wandel. Die gesetzlichen Grundlagen seitens des Bundes wurden in den letzten Jahren in vielen Bereichen geändert, sodass das kantonale Gesundheitsgesetz nicht mehr in allen Punkten mit dem Bundesrecht übereinstimmt. Die Obwaldner Stimmbevölkerung ermöglicht mit ihrem Entscheid, dass das kantonale Gesundheitsgesetz wieder auf dem neuesten Stand ist. Verschiedene Kompetenzen und Aufgaben, die dem Kanton in jedem Fall zukommen, sind mit dem Nachtrag klar und stufengerecht zugeordnet worden. „Es freut mich, dass unser Gesetz mit der Annahme des Nachtrags wieder aktuell wird. Allfällige Widersprüche und Regelungslücken in der Gesetzgebung können nun vermieden werden“, sagt Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser.
Impfobligatorium nicht Teil der Vorlage
Eine Änderung, die auf Bundesrecht zurückgeht, betrifft das Thema der Impfungen. Der Kanton muss bei Bedarf sicherstellen, dass “ Massenimpfungen“ durchgeführt werden können. Dabei handelt es sich um öffentliche Impfungen, mit denen der impfwilligen Bevölkerung innert kurzer Zeit ein schneller Zugang zu Impfungen ermöglicht wird. Die Zuständigkeit für diese Aufgabe lag bisher beim Finanzdepartement. Neu wird sie dem Regierungsrat zugeordnet. Ein Impfobligatorium oder ein Impfzwang waren nicht Teil des Nachtrags.
Thematisch sehr breite Vorlage
Neben den Anpassungen, welche die Umsetzung von Bundesrecht im Kanton regeln, wurden auch verschiedene Erkenntnisse aus der Praxis seit der letzten Anpassung vor gut fünf Jahren in die Vorlage aufgenommen. Somit ist der Nachtrag sehr umfangreich und thematisch breit gefächert. Er beinhaltet unter anderem folgende Anpassungen:
Die Vorgaben bei Berufsausübungsbewilligungen werden modernisiert.
Es werden Grundlagen für das elektronische Patientendossier geschaffen.
Der Kanton und andere Gesundheitsinstitutionen sollen gezielt und im vertraulichen Rahmen Daten untereinander austauschen können, welche die Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten stoppen.
Die Entschädigung von Gesundheitsfachpersonal im Falle einer Einsatzverpflichtung im Notfall wird klar geregelt.
Details zu den Befugnissen von Kantonstierarzt und Kantonsapothekerin werden geregelt.
Vereinbarungen mit anderen Kantonen oder Organisationen im Gesundheitsfachbereich sollen vereinfacht werden.
Es wird die Möglichkeit von Bussen bei Verstössen gegen das Werbe- und Verkaufsverbot von Alkohol und Tabak eingeführt.
Gültigkeit ab 1. Januar 2022
Der Nachtrag zum Gesundheitsgesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.