Integrationsbeitrag wird mehrheitlich für Sprachunterricht eingesetzt

In einem Vorstoss werden Fragen zur Integrationspauschale und zusätzlichen Kosten der Gemeinden im Zusammenhang mit geflüchteten Kindern aus der Ukraine gestellt. Der Regierungsrat hält fest, dass die Pauschale grösstenteils für die sprachliche Integration aufgewendet wird und keine Gemeinde finanziell eine signifikante Mehrbelastung zu tragen hat.

Landrätin Regina Durrer und Mitunterzeichnende haben Ende November 2022 eine Interpellation betreffend Bundespauschale (Integrationspauschale) für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene eingereicht. Die Fragen beziehen sich allerdings auf die Situation der Schutzsuchenden mit Status S (ukrainische Staatsangehörige) und die Auswirkungen auf den Kanton und die Gemeinden.

Der Regierungsrat hält in seiner Beantwortung fest, dass der Bund für die spezifische Integrationsförderung von Schutzsuchenden aus der Ukraine einen Betrag von 250 Franken pro Person und Monat zur Verfügung stellt. Das Integrationsprogramm wird mit der Verlängerung des Schutzstatus S um ein Jahr ebenfalls um denselben Zeitraum verlängert – mit den gleichen Entschädigungen an die Kantone wie bis anhin.

Die Organisation und Finanzierung der Volksschule ist eine Aufgabe der Gemeinden. Im Grundsatz können Regelstrukturen wie die Volksschule nicht durch die spezifische Integrationsförderung unterstützt werden. Ausnahme bildet die Unterstützung neuer Angebote im Sinne einer Anschubfinanzierung. Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der grossen Anzahl an geflüchteten Kindern, die in die Regel-klasse integriert werden, wurden neue Deutsch-Sprachangebote geschaffen, die von Integrationsmitteln profitieren. Der Kanton bezahlt den Gemeinden für den Sprachunterricht einmalig und pauschal 2’000 Franken pro Schulkind mit Status S. Dies entspricht zwei Dritteln der jährlichen Integrationspauschale des Bundes. Der Kanton erbringt zudem diverse Leistungen, welche die Gemeinden entlasten. Dadurch entstehen diesen keine Mehrkosten, etwa für Dolmetscher-Dienste.

Kaum ukrainische Kinder im Zeughaus Oberdorf
Bei der Erstaufnahme im Kanton Nidwalden kann es sein, dass Familien mit Kindern für ein paar Tage oder wenige Wochen im Zeughaus in Oberdorf leben, bis eine geeignete Wohnung bezugsbereit ist. Dadurch entsteht für die Gemeinde Oberdorf aber keine Mehrbelastung, weil die Kinder zu Beginn für drei Monate die Integrationsklasse in Stans besuchen. Es ist geplant, dass im Zeughaus keine Kin-der längerfristig wohnen und Familien in Wohnungen untergebracht werden.

Die Schulanmeldungen erfolgen durch das Case Management des Amtes für Asyl und Flüchtlinge. Die Mitarbeitenden begleiten und beraten Familien und im Bedarfsfall auch Schulen. Dadurch, dass die ukrainischen Kinder zuerst in einer Integrationsklasse unterrichtet werden, haben die Gemeinden bis zum Übertritt in die Regelklasse Zeit, sich auf die Kinder vorzubereiten. Das Unterkunftsmanagement des Amtes für Asyl und Flüchtlinge sorgt für eine möglichst ausgeglichene Verteilung der Familien mit Kindern auf die verschiedenen Gemeinden.

Abschliessend gilt es festzuhalten, dass Oberdorf temporär zusätzlich belastet wird, insgesamt im Vergleich zu anderen Gemeinden aber keine grössere Belastung zu tragen hat. Beim Zeughaus handelt es sich um eine vorübergehende Flüchtlingsunterkunft. Der Kanton hat durch die Führung einer Integrationsklasse die Ausgangslage stark entschärft.

Artikel Teilen

Facebook
Twitter
Linkedin
WhatsApp

Ähnliche Beiträge