Grundbedarf in der Sozialhilfe wird der Teuerung angeglichen

Der Kanton Nidwalden erhöht den Grundbedarf für den Lebensunterhalt von Sozialhilfebeziehenden. Diese Anpassung kann für Betroffene essenziell sein. Auslöser für diesen Schritt ist die zuletzt stark angestiegene Teuerung.

Die Höhe der wirtschaftlichen Sozialhilfe im Kanton Nidwalden orientiert sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). Da die Teuerung zuletzt deutlich angestiegen ist, hat die SKOS die Kantone dazu aufgefordert, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt von Sozialhilfebeziehenden ebenfalls dieser Entwicklung anzupassen – analog zur Anpassung der AHV- und IV-Renten auf nationaler Ebene. Der Nidwaldner Regierungsrat ist diesem Vorschlag gefolgt und hat angesichts der Dringlichkeit die Erhöhung um 2.5 Prozent rückwirkend auf den 1. Januar 2023 beschlossen. Der Grundbedarf für einen Einpersonenhaushalt steigt entsprechend von 1’006 Franken auf 1’031 Franken pro Monat. Pro Jahr sind dies 300 Franken mehr als bisher.

Insbesondere für die grösste Gruppe von Armutsbetroffenen in Nidwalden – Familien mit Kindern – ist die Erhöhung des Grundbedarfs essenziell. Mit diesem werden in der Regel Nahrungsmittel, Kleider, öV-Billette und weitere persönliche Auslagen finanziert. Der Teuerungsausgleich trägt zudem dazu bei, dass die gesellschaftliche Teilhabe weiterhin möglich bleibt. Dies beugt einer sozialen Ausgrenzung vor.

Der geänderte Grundbedarf hat eine Anpassung der Vollzugsverordnung der kantonalen Sozialhilfeverordnung zur Folge und führt zu einem Mehraufwand von knapp 90’000 Franken.

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