Grünes Licht für die Umnutzung des Flugplatzes Buochs

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat der Airport Buochs AG die Bewilligung für den zivilen Betrieb des ehemaligen Militärflugplatzes Buochs erteilt. Einsprachen dagegen sind abgewiesen worden. Der Kanton Nidwalden und die Pilatus Flugzeugwerke AG als je hälftige Besitzer der Airport Buochs AG nehmen den Entscheid erfreut zur Kenntnis.

Für die Modernisierung des zivilen Flugplatzes Buochs hat die Nidwaldner Stimmbevölkerung im November 2017 einem Objektkredit in der Höhe von 10 Millionen Franken mit 66.3 Prozent zugestimmt. Mit dem Umnutzungsgesuch hat die Airport Buochs AG (ABAG) im Herbst 2018 das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) um Erteilung der Betriebsbewilligung, die Genehmigung des überarbeiteten Betriebsreglements und um Zustimmung zur geplanten  nstandstellung der Flugplatzanlage für zivile Zwecke ersucht.

Mit Verfügung vom 11. August 2021 hat das BAZL nun diese Bewilligungen unter Auflagen erteilt und Einsprachen dagegen abgewiesen. Der Entscheid wird im Nidwaldner Amtsblatt vom 25. August 2021 publiziert und unterliegt einer 30-tägigen Beschwerdefrist.

Gleichzeitig hat das BAZL weitere, von der ABAG separat eingereichte Gesuche bewilligt. Diese haben Sicherheitsmassnahmen an der Herdernstrasse sowie beim ungesicherten Rollweg über die Flurhofstrasse (Rollweg Foxtrott) zum Ziel. Aufgrund derer Dringlichkeit hat das BAZL allfälligen Beschwerden dagegen die aufschiebende Wirkung entzogen. «Dies ist natürlich in unserem Sinne, um in absehbarer Zukunft mit baulichen Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Sicherheit auf dem Flugplatz weiter erhöht wird», hält Markus Kälin, Vizepräsident des ABAG-Verwaltungsrates, fest. Auch das Gesuch um Weiternutzung von bestehenden Hangarzelten bis Ende 2026 ist positiv
beantwortet worden.

Die Airport Buochs AG und deren Aktionäre – je zu 50 Prozent der Kanton Nidwalden und die Pilatus Flugzeugwerke AG – haben den Entscheid des BAZL erfreut zur Kenntnis genommen. «Wir sind froh, dass nun ein Teil des von der Bevölkerung gesprochenen Objektkredites zeitnah für die Realisierung der sich aufdrängenden Sicherheitsmassnahmen eingesetzt werden kann», ergänzt Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger, der den Kanton im Verwaltungsrat vertritt. Sobald allfällige Beschwerden bereinigt sind, kann in einem weiteren Schritt das restliche Kapital für den Neubau von zwei Hangars und einem Betriebsgebäude mit Fahrzeugunterstand verwendet werden.

 

RÜCKFRAGEN

  • Regierungsrat Othmar Filliger, Volkswirtschaftsdirektor, Tel. 041 618 76 54
  • Markus Kälin, VR-Vizepräsident Airport Buochs AG, Tel. 041 619 63 16,

beide erreichbar am Dienstag, 17. August 2021, 16:30 bis 17:15 Uhr.

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