Der Bundesrat hat am Mittwoch den Grossteil der Massnahmen der
Covid-19-Verordnung besondere Lage per Donnerstag, 17. Februar 2022 aufgehoben. Das bedeutet, dass die traditionellen Fasnachtsanlässe im Kanton Obwalden durchgeführt werden können. Noch ausstehende Gesuche sind an die ordentlichen Stellen zu richten.
Am 27. Januar 2022 hat das Gesundheitsamt Obwalden ein Merkblatt für Fasnacht und Brauchtum veröffentlicht. Darin wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Fasnachtsanlässen festgehalten. Mit dem heutigen Entscheid des Bundesrats, den Grossteil der Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage per Donnerstag, 17. Februar 2022 aufzuheben, wird das Dokument nichtig. Veranstalter müssen demnach kein schriftliches Schutzkonzept mehr erstellen. Auch die Zertifikatskontrolle, die Maskentragpflicht und
die Zugangsbeschränkungen entfallen.
Einer bunten und lauten Obwaldner Fasnacht steht von Behördenseite nichts im Weg. Erste Gesuche konnten bereits bearbeitet werden. Fasnachtsorganisationen, die eine Veranstaltung planen, aber noch kein Gesuch für deren Durchführung eingereicht haben, werden gebeten, dies möglichst bald bei der zuständigen Stelle des Kantons oder der Gemeinde nachzuholen. Die Gesuche werden speditiv bearbeitet. «Wir freuen uns, dass die Fasnacht nach zwei Jahren wieder stattfinden kann Jedoch appellieren wir an alle Fasnächtlerinnen und Fasnächtler, die Hygieneregeln trotz der Lockerungen zum Schutz von sich selbst und anderer zu befolgen. Die Pandemie ist noch nicht vorbei», sagt Oliver Gerber,
Leiter des Gesundheitsamts.