Gesamterneuerungswahlen Gemeinderäte und Gerichte: Wahltermine

Am 3. März 2024 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte sowie der Mitglieder und Präsidien der Gerichte für die Amtsdauer 2024 bis 2028 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird gleichzeitig mit der Wahl der Gemeinderatspräsidien und -vizepräsidien am 7. April 2024 durch-geführt. Sollte für die Besetzung der Gemeinderatspräsidien und -vizepräsidien ein zweiter Wahlgang nötig sein, findet dieser am 12. Mai 2024 statt.

Am 30. Juni 2024 endet die laufende, vierjährige Amtsdauer der Gemeinderäte und Gerichte. Im Frühjahr 2024 sind folglich Gesamterneuerungswahlen dieser Behörden durchzuführen. Die Koordination erfolgt durch den Kanton. Der Regierungsrat hat nun die Wahltermine festgelegt.

Gemäss Abstimmungsgesetz sind Rücktritte aus Behörden auf das Ende eines Amtsjahres bzw. Mitteilungen über einen Verzicht auf eine erneute Kandidatur in der Regel bis Ende November des Vorjahres bekannt zu geben. Dieser Termin wurde aus planerischen Gründen auf Ende Oktober 2023 verschoben. Die Ortsparteien er-halten so mehr Zeit für die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten.

Der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte sowie der Mitglieder und Präsidien der Gerichte findet am 3. März 2024 und damit an einem eidgenössischen Abstimmungstermin statt. Am 7. April 2024 folgt ein allfälliger zweiter Wahlgang. Gleichzeitig werden die Gemeinderatspräsidien und -vizepräsidien (in Engelberg Talammann und Statthalter) gewählt. Am 12. Mai 2024 schliesslich wird falls nötig ein zweiter Wahlgang für die Besetzung der Gemeinderatspräsidien und -vizepräsidien durchgeführt.

Die Ausführungsbestimmungen über die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte und der Gerichte für die Amtsdauer 2024 bis 2028 werden im Herbst 2023 erlassen und anschliessend im Amtsblatt veröffentlicht.

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