Gemeinde-Info Nr. 7 Engelberg

Gebührentarif Wasserversorgung AG Engelberg genehmigt
Die Wasserversorgung AG Engelberg zeichnet sich verantwortlich, das Baugebiet von Engelberg mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser sowie Brauch- und Löschwasser zu versorgen. Diesen Auftrag hat die Wasserversorgung AG in den vergangenen Jahren stets einwandfrei erfüllt. Damit dies auch in Zukunft möglich ist, muss in die Infrastruktur investiert werden. So sind beispielsweise Erneuerungen von Leitungen, Pumpwerken und Reservoiren notwendig. Insgesamt beträgt das geplante Investitionsvolumen in den kommenden sechs Jahren rund CHF 3.0 Mio. Aufgrund dieser Ausgangslage musste die Wasserversorgung AG ihre Gebühren um 50 % erhöhen, um Engelberg auch in Zukunft nachhaltig mit Wasser versorgen zu können. So kostet beispielsweise der Bezug von einem Kubikmeter, dies sind tausend Liter Wasser, künftig CHF 1.05. Im Delegationsvertrag vom 2. November 1999 zwischen der Einwohnergemeinde Engelberg und der Wasserversorgung AG Engelberg ist festgehalten, dass der Einwohnergemeinderat sowohl das Betriebsreglement wie auch den Gebührentarif der Wasserversorgung zu genehmigen hat. Die Anpassungen am Gebührentarif sind aus Sicht des Einwohnergemeinderates nachvollziehbar und begründet. Dementsprechend hat der Einwohnergemeinderat den neuen Gebührentarif der Wasserversorgung AG Engelberg genehmigt.

Gemeindeverwaltung – Schalteröffnungszeiten
Montag bis Donnerstag    08.30 Uhr bis 11.30 Uhr, 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag                              08.30 Uhr bis 11.30 Uhr, 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Auf Anfrage können auch Termine ausserhalb der Schalteröffnungszeiten vereinbart werden. Der Kundschaft wird zudem die Möglichkeit geboten, gewisse Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung rund um die Uhr über den Internetauftritt www.gde-engelberg.ch zu nutzen.

Pflichten der Hundehalterinnen und Hundehalter
Wir möchten alle Hundehalterinnen und Hundehalter an ihre Pflichten erinnern. Diese sind durch das kommunale Hundereglement klar festgelegt und dementsprechend einzuhalten. So sind Hunde unter anderem in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Lokalen, öffentlichen Parkanlagen, auf Strassen, Trottoirs, sowie Fuss- und Wanderwegen in dicht bewohnten Gebieten, in und entlang von Wäldern während den Wintermonaten und der Setzzeit von Mitte Dezember bis Ende Juni, an Orten mit entsprechender behördlicher Signalisation an der Leine zu führen. Läufige, bissige und kranke Hunde sind stets anzuleinen. Ebenfalls sind die Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, den Kot eines Hundes aufzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen.

Viele Hundehalterinnen und Hundehalter verhalten sich vorbildlich und halten sich an das bestehende Reglement. Leider muss festgestellt werden, dass es jedoch auch Personen gibt, welche sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten. Gemäss dem Reglement über die Hundehaltung und die Hundesteuer der Einwohnergemeinde Engelberg können Zuwiderhandlungen gegen dieses Reglement mit einer Busse bestraft werden.

Die Einhaltung des Hundereglements trägt dazu bei, dass unser Ortsbild gepflegt und einem Kurort entsprechend aussieht. Auch ist die Landwirtschaft darauf angewiesen, dass sich die Halterinnen und Halter von Hunden korrekt verhalten und der Hundekot nicht in das Futter von Kühen, Rindern, Schafe oder Ziegen gelangt. Dieser birgt für diese Tiere eine ernsthafte Gefahr zu erkranken und gefährdet ein einwandfreies Produkt unserer Landwirte. Dies wiederum wäre zum Nachteil der gesamten Bevölkerung.

Die Haltung von Hunden ist auch mit Verantwortung verbunden. Bitte nehmen Sie als Halterin oder als Halter von Hunden diese Verantwortung wahr und fördern Sie damit die gegenseitige Toleranz.

Benötigen Sie eine Beglaubigung einer Unterschrift oder Fotokopie?
Die Gemeindekanzlei hilft Ihnen gerne weiter. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin unter der folgenden Telefon Nummer: 041 639 52 52 oder per E-Mail kanzlei@gde-engelberg.ch

Baugesuche und Sonderbewilligungen
Nachstehende Baugesuche werden gemäss Verordnung zum Baugesetz vom 7. Juli 1994 (Bauverordnung) Art. 29 Abs. 2 während zehn Tagen beim Bauamt Engelberg öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig werden die benötigten Sonderbewilligungen angezeigt. Einsprachen gegen die beantragte Baubewilligung oder gegen die Sonderbewilligung sind bis 27. Februar 2023 schriftlich und begründet, im Doppel an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen (Bauverordnung Art. 31, 36 und 37).

Gesuchsteller: Anikó & Roman Schleiss, Meilandweg 19a, 6390 Engelberg
Bauvorhaben: Sanierung / Renovation Innen, Dämmung des Daches
Zonen: Landwirtschaftszone
Ort: Parzelle Nr. 1524, Oberbergstrasse 30, GB Engelberg
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au
Sonderbewilligung: Raumplanerische Ausnahmebewilligung

Gesuchsteller: Anikó & Roman Schleiss, Meilandweg 19a, 6390 Engelberg
Bauvorhaben: Umbau Dachgeschoss
Zonen: W2A
Ort: Parzelle Nr. 2376, Meilandweg 19a, GB Engelberg
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au

Gesuchsteller: Hansueli & Lisbeth Bühler, Sackhofring 5, 6043 Adligenswil
Bauvorhaben: Sanierung und Umbau 3-Familienhaus
Zonen: Reservezone
Ort: Parzelle Nr. 523, Stollermattli 1, GB Engelberg
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au
Sonderbewilligung: Raumplanerische Ausnahmebewilligung

Gesuchsteller: Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG, Nobert Patt, Poststrasse 3, 6390 Engelberg
Bauvorhaben: Fassadenaufwertung
Zonen: Dorfzone
Ort: Parzelle Nr. 151, Poststrasse 3, GB Engelberg
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich Au
Naturgefahren: Ue0, Ue1, Ue4, Ue6

 

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