Gemeinden harmonisieren ihre Bau- und Zonenreglemente
Die Gemeinden erarbeiten ein gemeinsames Muster Bau- und Zonenreglement. Es ist ein wichtiges Hilfsinstrument für die Weiterbearbeitung der Ortsplanungsrevisionen. Für Planende schafft es eine nutzerfreundliche Vereinheitlichung. Dank den individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten bleibt die Gemeindeautonomie gewahrt.
Nach der Genehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bund im Jahr 2020 hat der Kanton bei den Gemeinden ihre Anliegen im Zusammenhang mit der anstehenden Revision der kantonalen Baugesetzgebung erfragt. Dabei wurde gemeinsam festgelegt, dass die kantonale Baugesetzgebung ein Rahmengesetz bleibt, das den Gemeinden den nötigen Spielraum für die Ausgestaltung ihrer Bau- und Zonenordnung lässt.
In der Folge haben die sieben Obwaldner Gemeinden beschlossen, gemeinsam ein Muster Bau- und Zonenreglement (Muster-BZR) zur erarbeiten. Dieses fördert die Harmonisierung der Bau- und Zonenreglemente der Gemeinden und bietet einen einheitlichen Rahmen für die Ablösung der im Jahr 2015 abgeschafften Nutzungsziffern. Für die Erarbeitung des Muster-BZR wurde ein Fachgremium mit Vertretungen aus den Bauämtern aller Obwaldner Gemeinden sowie deren Ortsplanungsbüros gebildet.
Gemeindeautonomie auch mit Harmonisierung gewährleistet
Das Muster-BZR beinhaltet Ausführungsbestimmungen zu Themen, bei denen das revidierte, kantonale Baurecht den Gemeinden Regelungskompetenzen zuweist. Die sieben Bau- und Zonenreglemente können in den anstehenden Ortsplanungsrevisionen mit Hilfe des Muster-BZR harmonisiert werden. Eine einheitliche Struktur und teilweise gleichlautende Regelungen erleichtern den Planenden im Kanton das Arbeiten und vereinfachen die Zusammenarbeit unter den Gemeinde-Bauämtern. Für gemeindespezifische Regelungen bleibt auch mit dem Muster-BZR Raum. Der Aufbau der Vorschriften soll jedoch in allen Gemeinden gleich gehandhabt werden. Bei den Zonenvorschriften wird beispielsweise die individuelle Ausformulierung den einzelnen Gemeinden überlassen. Die zulässigen Gebäudemasse, Abstandsvorschriften sowie weitere Vorschriften zur Steuerung der erwünschten baulichen Entwicklung können auf die jeweiligen Bedürfnisse der Gemeinden festgelegt werden.
Als Vorsitzender der Gemeindepräsidienkonferenz 2023 ist für den Kernser Gemeindepräsidenten Beat von Deschwanden klar: «Durch das gemeinsame Muster-BZR sparen wir im Ortsplanungsprozess Zeit und es findet eine nutzerfreundliche Vereinheitlichung statt. Dank den individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten bleibt die Gemeindeautonomie gewahrt».
Zusammenhang mit Revision Baugesetzgebung
Da parallel die Revision der kantonalen Baugesetzgebung stattfindet, können Anliegen der Gemeinden betreffend Regelungen im kantonalen Baugesetz und im MusterBZR effizient behandelt und berücksichtigt werden. So wird gewährleistet, dass die kantonale Baugesetzgebung und das Muster-BZR aufeinander abgestimmt sind und sich ergänzen.
Weiteres Vorgehen
Ein erster Entwurf des Muster-BZR wurde den Gemeinden zur Diskussion unterbreitet. Die Gemeinderäte sind nun aufgefordert, die angestrebte Harmonisierung der kommunalen Bau- und Zonenordnungen politisch zu würdigen. Nach der Auswertung der Rückmeldungen werden die Gemeinden das bereinigte Muster-BZR als wichtiges Hilfsinstrument für die Weiterbearbeitung der Gesamtrevision ihrer Ortsplanungen verabschieden. Der fachliche Austausch unter den Gemeinden soll während den Ortsplanungsrevisionen weitergeführt und mit der Revision der kantonalen Baugesetzgebung abgestimmt werden, wo die externe Vernehmlassung Mitte 2024 vorgesehen ist.
Es ist wieder Gschichtezeyt
Donnerstag, 2. November 2023 um 15.15 Uhr oder 16.00 Uhr!
Wir möchten die Gschichtezeyt gerne wieder aufteilen. Die gleiche Geschichte wird einmal um 15.15 Uhr und zum zweiten Mal um 16.00 Uhr erzählt. Wir bitten euch sehr herzlich darum, wer die Möglichkeit hat, erst um 16.00 Uhr zu kommen, soll das doch bitte wahrnehmen.