Gemeinde-Info Nr. 23

Aus der Ratssitzung
Der Einwohnergemeinderat hat sich an seinen Sitzungen vom 13. Mai 2024 sowie vom 27. Mai 2024 unter anderem mit folgenden Themen befasst:

Einwohnergemeinde Engelberg stärkt Beteiligung an Titlis Bergbahnen
Die Engelberg-Titlis Tourismus AG (ETT AG) besitzt 8720 Aktien der Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG (BET AG). Die ETT AG beabsichtigt den grössten Teil dieser Aktien zu verkaufen. Es gehört nicht zum Kernauftrag der ETT AG, diese Aktien zu halten. Gleichzeitig kann die ETT AG den Erlös aus dem Verkauf dieser Aktien in die Vermarktung der Destination investieren. Dies wiederum kommt sämtlichen Leistungsträgern zu Gute.

Der Einwohnergemeinderat hat entschieden, die Gelegenheit wahrzunehmen und die erwähnten BET Aktien, welche sich im Besitz der ETT AG befinden, zu erwerben. Die BET AG ist die wichtigste touristische Akteurin im Tal und für die Engelberger Volkswirtschaft von grösster Bedeutung. Der Einwohnergemeinderat ist daher sehr daran interessiert, die Beteiligung der Einwohnergemeinde zu stärken. Zudem geht der Einwohnergemeinderat davon aus, dass sich das Investment aufgrund der aktuellen Prognosen (Aussichten Tourismus, Kursentwicklung, Dividendenerwartung) langfristig auch aus finanzieller Sicht lohnen wird. Es wurde vereinbart, insgesamt 8710 Aktien per 24. Mai 2024 zum Durchschnittskurs der letzten 30 Tage zu erwerben. Insgesamt bezahlt die Einwohnergemeinde Engelberg für die 8710 Aktien CHF 357’806.80.

Basierend auf den Grundlagen des Finanzhaushaltsgesetzes des Kantons Obwalden sind die BET Aktien in der Bilanz der Einwohnergemeinde als Anlage im Finanzvermögen bilanziert. Dabei handelt es sich um jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung auch wieder veräussert werden können. Daher liegt die Entscheidungskompetenz über dieses Geschäft beim Einwohnergemeinderat. Mit diesem Kauf besitzt die Einwohnergemeinde Engelberg nun 127’475 Aktien der BET. Dies macht neu eine Beteiligung von rund 3.8% am Unternehmen aus.

Vernehmlassung Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz
Der Kanton Obwalden will seine Bedingungen als Arbeitgeber anpassen, um im Vergleich mit den anderen Kantonen konkurrenzfähig zu bleiben. Zu diesem Zweck sind im Staatsverwaltungsgesetz unter anderem folgende Änderungen vorgesehen: Flexibilisierung der Probezeit / Möglichkeit der Verlängerung der Arbeitsverhältnisse bis zum 70. Altersjahr / Erhöhung des jährlichen Ferienanspruchs (bis zum 20. Lebensjahr neu 30 Arbeitstage, ab dem 20. Lebensjahr neu 25 Tage, ab dem 50. Lebensjahr neu 30 Tage und ab dem 60. Lebensjahr neu 33 Tage) / Erhöhung der Treuprämie / Anspruch auf 100 Prozent des Grundlohns während dem Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub / verschiedene Präzisierungen und Anpassungen.

Der vorgesehene Nachtrag betrifft Engelberg in zweierlei Hinsicht: Die Lehrpersonen sind gemäss aktueller Gesetzgebung nach kantonalem Recht angestellt und von den angedachten Änderungen direkt betroffen. Die restlichen Mitarbeitenden sind gemäss dem kommunalen Personalreglement angestellt. Änderungen im kantonalen Recht haben keinen direkten Einfluss, jedoch eine gewisse Signalwirkung für künftige Anpassungen. Im Rahmen einer Vernehmlassung hat der Einwohnergemeinderat zu den geplanten Anpassungen Stellung genommen. Viele Änderungen werden seitens des Einwohnergemeinderates begrüsst. Bei der Ferienregelung schlägt der Einwohnergemeinderat jedoch vor, weniger weit zu gehen und regt an, lediglich den Ferienanspruch für jene Mitarbeitenden ab dem 20. Lebensjahr von heute 20 Arbeitstage auf neu 25 Arbeitstage festzulegen. Für die restlichen Altersgruppen sollen die bisherigen Ferienregelungen beibehalten werden. Ebenfalls nicht einverstanden ist der Einwohnergemeinderat mit den vorgesehenen Anpassungen beim Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub. Hier schlägt der Einwohnergemeinderat vor, an der bisherigen Regelung festzuhalten. Diese lautet, dass Angestellte während dem Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub ein Anrecht auf 100 Prozent des Grundlohns haben, sofern das Arbeitsverhältnis vor dem Antritt des Urlaubes mindestens zwei Jahre dauerte (die neue Regelung würde vorsehen, dass während dem Mutterschaftsurlaub in jedem Fall Anspruch auf 100 Prozent des Grundlohnes besteht).

Anpassung Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Erlen
In Zusammenhang mit der Überführung des Alters- und Pflegeheimes Erlenhaus in die Stiftung Erlen wurde zwischen der Einwohnergemeinde und der Stiftung auf den 1. Januar 2017 eine Leistungsvereinbarung in Kraft gesetzt. Diese regelte neben der Weiterführung des Pflegeheimbetriebes auch den Auftrag an die Stiftung Erlen, das Projekt «Wohnen im Alter» umzusetzen. Dieses Projekt wurde mit der erfolgreichen Fertigstellung des Neubaus Bergkristall und der Sanierung Erlenhaus per Ende 2023 abgeschlossen. Aus diesem Grund wurde die Leistungsvereinbarung nun angepasst.

Regelungen, welche mit Blick Sanierung des Erlenhauses oder den Neubau der Alterswohnungen getroffen wurden, sind nicht mehr notwendig. Ansonsten kann festgestellt werden, dass sich die bisherige Leistungsvereinbarung bewährt hat und sich keine grossen Veränderungen aufdrängten.

Im Zentrum der Vereinbarung steht weiterhin der inzwischen mit betreuten Alterswohnungen erweiterte Pflegeheimbetrieb. Der Stiftung Erlen ist es gelungen, den entsprechenden Vorgaben der Leistungsvereinbarung trotz herausfordernder Umstände (Bauund Umzugsprojekte, Pandemie, Fachkräftemangel) vollumfänglich nachzuleben und die Dienstleistungen, insbesondere für Menschen mit Demenz oder in palliativen Situationen, auszubauen.

Von den im Erlenhaus vorhandenen Fachkompetenzen konnte die Einwohnergemeinde Engelberg in den vergangenen Jahren wiederholt profitieren. Im Gegenzug hat die Einwohnergemeinde Engelberg mit der kostendeckenden Restfinanzierung die Pflege- und Betreuungsqualität im Erlenhaus auf hohem Niveau sichergestellt und das Pflegeheim als Ausbildungsstätte und Kompetenzstützpunkt gefördert. Diese historisch gewachsene Zusammenarbeit soll mit der neuen Leistungsvereinbarung auch für die Zukunft gesichert werden. Die unternehmerische Freiheit der Stiftung wird erweitert und der Austausch zwischen beiden Institutionen geregelt. Dies ist mit einigen wenigen Neuformulierungen und Ergänzungen möglich.

Neu hinzugefügt wurden die Art. 7 und 8 mit den besonderen Zielgruppen und dem Kompetenzzentrum. Erweitert wurde auch Art. 13 Investitionen und Krisen. Die bisherige wie auch die neue Leistungsvereinbarung sind keine abstrakten Verträge, sondern Ausdruck der weitsichtigen und autarken Alters- und Gesundheitspolitik, wie sie seit Jahrzehnten in Engelberg umgesetzt wird.

Die überarbeitete Leistungsvereinbarung ist auf dem Internetauftritt der Einwohnergemeinde Engelberg öffentlich einsehbar (www.gde-engelberg.ch | Suchbegriff «Leistungsvereinbarung Stiftung Erlen»).

KiTa Rägäbogä GmbH: Gewährung eines zinslosen Darlehens
Die KiTa Rägäbogä GmbH ist eine selbständige Institution, welche in Engelberg professionelle familienergänzende Kinderbetreuung anbietet. Die KiTa war in den vergangenen Monaten unterdurchschnittlich ausgelastet. Trotzdem hatte die GmbH die entsprechenden Löhne zu bezahlen. Die KiTa Rägäbogä GmbH ist nun dran, diverse Optimierungen umzusetzen, um den Betrieb nachhaltig sicherzustellen.

Damit während der aktuellen Phase allerdings kein Liquiditätsengpass entsteht, wurde der Einwohnergemeinderat um Gewährung eines zinslosen Darlehens in der Höhe von CHF 45’000.00 ersucht. Gemäss dem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung fördert die Einwohnergemeinde entsprechende Angebote, sorgt für eine genügende Anzahl Betreuungsplätze und gewährt anerkannten Einrichtungen Beiträge. Zudem konnten die Verantwortlichen der KiTa glaubhaft nachweisen, dass das Darlehen ab Januar 2025 in Raten wieder zurückbezahlt werden kann. Aus diesen Gründen hat der Einwohnergemeinderat Engelberg der KiTa Rägäbogä GmbH ein zinsloses Darlehen in der Höhe von CHF 45’000.00 gewährt. Dieses ist ab Januar 2025 in insgesamt 45 Monatsraten à CHF 1’000.00 zurückzubezahlen.

Sicherstellung Betriebssicherheit öffentliche Anlagen und Betriebe
Aufgrund der Diskussionen betreffend einer möglichen Strommangellage oder eines plötzlichen «Black-Outs», beispielsweise wegen eines Unwetters, hat sich die Einwohnergemeinde Engelberg mit der Betriebssicherheit von öffentlichen Anlagen und Betrieben befasst. Dabei kam man zum Schluss, dass folgende Standorte unabhängig funktionieren müssen: Gemeindehaus (Verwaltung, Polizei, Polycom Anlage), ARA, Feuerwehrlokal, Werkhof. Um die unabhängige Stromversorgung zu gewährleisten, benötigten die Standorte entsprechende Notstromaggregate. Der Einwohnergemeinderat hat nun entschieden, diese Aggregate anzuschaffen und hat dafür einen Betrag von CHF 127’331.15 gesprochen. Die Anschaffung erfolgt aufgrund der gegebenen Dringlichkeit ausserhalb des Budgets 2024.

Kursaal Engelberg AG: Abschluss Rangrücktrittsvereinbarung
Kursaal Engelberg AG hat per 31. Dezember 2023 ein weiteres Geschäftsjahr abgeschlossen. Das Geschäftsjahr schliesst mit einem Verlust von CHF 303’831.00 ab. Die Unterbilanz per Bilanzstichtag beläuft sich gerundet auf CHF 3’429’000.00. Im Darlehensvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Engelberg und der Kursaal Engelberg AG ist vereinbart worden, dass die Einwohnergemeinde Engelberg im Rahmen der Unterbilanz einen Rangrücktritt gewährt. Der Einwohnergemeinderat hat nun die entsprechende Rangrücktrittsvereinbarung über CHF 3’429’000.00 genehmigt.

 

Schul- und Gemeindebibliothek Engelberg Engelberger Lesezirkel
Engelberger Lesezirkel Wir laden herzlich ein zu unserem nächsten Treffen am
Dienstag, 11. Juni 2024 um 20.00 Uhr in der Bibliothek.
Haben Sie auch Freude am Lesen?
Tauschen Sie sich gerne mit anderen über das Gelesene aus? Möchten Sie einen Lese Tipp bekommen oder ein gutes Buch selber weiterempfehlen? Dann kommen Sie doch zum Engelberger Lesezirkel!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihr Bibliotheksteam

 

Büchermaus-Morgen
Die Bibliothek lädt den Krabbeltreff und alle Familien mit Kleinkindern ein – zum Projekt «BUCHSTART» mit Versli und Liedli (geeignet für 1 bis 3 jährige Kinder), zum Spielen und Zusammensein.
Dienstag, 11. Juni 2024
Input mit Versli & Liedli um 10.00 Uhr – Bibliothek geöffnet von 9.00 bis 11.00 Uhr

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