Für Spital, Heime und weitere Institutionen wird die 3G-Regel eingeführt

Ab Montag, 29. November, gilt in Alters- und Pflegeheimen, in Spitälern, für die Spitex Nidwalden und in Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung eine Zertifikatspflicht. Sowohl Mitarbeitende als auch Besuchende müssen den Nachweis erbringen, dass sie die 3G-Regel einhalten. Diese Massnahme ist zentral, um den Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerung zu erhöhen.

Die ungünstige Entwicklung der epidemiologischen Lage veranlasst die Gesundheits- und Sozialdirektion dazu, die 3G-Regel für Alters- und Pflegeheime, für Spitäler, das Geburtshaus, für die Spitex Nidwalden sowie weitere soziale Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung einzuführen. Das Vorgehen ist mit den Verantwortlichen der Institutionen abgesprochen und wird von diesen unterstützt. Ziel dieser Massnahme ist es, ältere und vulnerable Bevölkerungsgruppen, die besonders gefährdet sind für schwere Krankheitsverläufe infolge einer Covid-19-Infektion, besser zu schützen. Dadurch soll eine Überlastung des Gesundheitswesens abgewendet werden.

Die von der Gesundheits- und Sozialdirektion erlassene Weisung gilt ab Montag, 29. November 2021, und ist ist vorerst unbefristet. Die Entwicklung der Lage und die Verhältnismässigkeit der Weisung werden laufend geprüft. Die Zertifikatspflicht ab 16 Jahren in den Institutionen gilt sowohl für das Personal, für Bewohnende wie auch für Besucherinnen und Besucher. Sie alle müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Dasselbe gilt auch für externe Personen wie Handwerker, die zum Beispiel in einem Heim oder im Spital einen Auftrag auszuführen haben.

«Setzen wir die Massnahmen zu spät um, erschwert das die Kontrolle der Pandemie. Mit der erneuten Welle und dem Risiko eines exponentiellen Wachstums steigt auch wieder die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens und von weitreichenden Einschränkungen für die Gesellschaft und Wirtschaft», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger und fügt an: «Es dürfte im Interesse von allen sein, dies möglichst zu verhindern, weshalb mit allen Mitteln das Risiko von vielen Covid-19-Fällen, die gleichzeitig intensive Spitalpflege benötigen, gesenkt werden muss. Das Tempo der gegenwertigen Entwicklung ist zu drosseln». Für die korrekte Umsetzung und Kontrolle der 3G-Regel sind die Betriebe verantwortlich. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen soll eine regelmässige Testpflicht eingeführt werden. Die Betriebe haben die Möglichkeit, beim repititiven Testen mitzumachen oder vor Ort Schnelltests für das Personal anzubieten. Weitere Testmöglichkeiten werden in den beiden kantonalen Testcentern beim Spital und im alten Zeughaus in Oberdorf geboten. In dringenden Fällen können die Institutionen Ausnahmen von der 3G-Regel vorsehen.

Neben der Zertifikatspflicht sollen weitere Schutzmassnahmen wie das Maskentragen bei engem Kontakt zwischen Mitarbeitenden und Klientinnen und Klienten aufrechterhalten werden. Es liegt im Ermessen der Institutionen zu entscheiden, welche Regeln neben 3G sowohl für zu betreuende Personen wie auch für Mitarbeitende und Besuchende einen in allen Situationen ausreichenden Schutz vor einer Übertragung bieten. Die Betriebe sind angehalten, ihr Schutzkonzept laufend zu überprüfen und an der epidemiologischen Lage auszurichten. Ein Zertifikat garantiert keine absolute Sicherheit, daher sind die Grundregeln wie Maskentragen, Abstand halten, Lüften von Innenräumen und Händewaschen weiterhin wichtig.

Hospitalisationen: Rund 85 Prozent sind ungeimpft

Es ist bekannt, dass die Schutzwirkung der Impfung gegen Covid-19 vor allem bei älteren Personen im Laufe der Zeit nachlässt und eine Auffrischimpfung notwendig wird. Bisher haben in Nidwalden 2’300 Personen eine Auffrischimpfung erhalten. Arztpraxen, Apotheken und die kantonale Fachstelle Corona im alten Zeughaus in Oberdorf sind laufend daran, weiteren Personen eine dritte Impfdosis zu verabreichen. Vollständig geimpfte Personen über 65 Jahren, deren letzte Impfung mehr als 6 Monate zurückliegt, können sich online oder telefonisch für eine Auffrischimpfung anmelden. Weitere Informationen sind unter www.nw.ch/coronaimpfung ersichtlich.

Daneben ist es wichtig, dass auch die Quote von Erstimpfungen weiter gesteigert wird, um die Immunisierung in der ganzen Bevölkerung voranzubringen. Derzeit steht Nidwalden bei knapp 69 Prozent der Bevölkerung, die sich theoretisch impfen lassen kann. Je höher diese Quote, desto besser ist der Schutz von allen Bürgerinnen und Bürger vor einer Infektion, schweren Krankheitsverläufen oder Long-Covid-Folgen. Auch hilft eine hohe Impfrate besonders in der kalten Jahreszeit, um die Zirkulation und Aktivitäten des Virus einzudämmen. Selbst wenn Impfdurchbrüche vorkommen, zeigt die jüngste Statistik, dass in Nidwalden in rund 85 Prozent der neu registrierten Covid-19-Fälle ungeimpfte Personen sind. Ähnlich hoch ist die Quote bei den Hospitalisationen in der gsamten Schweiz.

 

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