Mit der Erneuerung der Immobilienbewertung soll künftig ein einfacheres und transparenteres Bewertungsverfahren zum Einsatz gelangen. Hierzu ist auch eine neue Bewertungssoftware erforderlich. Der Regierungsrat hat den Objektkredit von 1.5 Millionen Franken an den Landrat verabschiedet.
Am 16. Juni 2021 hat der Regierungsrat die Vorlage für eine Teilrevision des Steuergesetzes hinsichtlich der Immobilienbewertung zuhanden des Landrates verabschiedet. Zur Umsetzung der Steuergesetzrevision ist ein Objektkredit notwendig, um die Bewertungssoftware zu erneuern und aktuellen Landwerte zu ermitteln.
Die seit 2004 eingesetzte Bewertungssoftware GemDat 5 hat ihren Produktlebenszyklus überschritten und muss ersetzt werden. Das InformatikLeistungsZentrum Ob- und Nidwalden (ILZ OW/NW) hat gemeinsam mit beiden Kantonen ein Submissionsverfahren für eine neue Bewertungssoftware durchgeführt. Aus Kostenund Effizienzgründen haben die Steuerämter von Nidwalden und Obwalden die Evaluation nach einer neuen Lösung gemeinsam vorgenommen.
Das Projekt zur Erneuerung der Immobilienbewertung umfasst neben dem Ersatz der Bewertungssoftware auch deren Einbindung über Schnittstellen, notwendige Anpassungen bei der Steuerdeklaration eTax, die Ermittlung der Landwerte sowie Projektleitungskosten. Es wird ein Objektkredit von 1.5 Millionen Franken beantragt. Das Geschäft wird im Landrat an die 2. Lesung der eingangs erwähnten Teilrevision des Steuergesetzes gekoppelt. Das Projekt soll Anfang 2022 beginnen und Ende 2024 abgeschlossen sein.