Ein Vorstoss verlangt eine Sonderregelung für besonders begabte Oberstufenschüler. Sie sollen bereits nach der 2. ORS zum Beispiel an ein Sportgymnasium wechseln können. Der Regierungsrat erachtet eine Ausnahme bei der Übertrittsregelung als sinnvoll. Er stellt in Aussicht, bei einer Zustimmung durch den Landrat die Mittelschulverordnung anzupassen.
Die Landräte Astrid von Büren (Die Mitte) und Klaus Reinhard (FDP) stellen in einem Postulat fest, dass eine Ausnahmeregelung im Bereich des Übertritts an ausserkantonale Gymnasien für die Karriere besonders begabter Jugendlicher hilfreich wäre. Gleichzeitig könnten Ausbildungskosten zu Gunsten des Kantons eingespart werden. Sie fordern eine Anpassung der bisherigen Gesetzgebung. So soll künftig in begründeten Fällen ein Übertritt in eine spezialisierte Mittelschule nach Abschluss der 2. Klasse der Orientierungsschule (ORS) möglich sein.
Im Bereich der Begabtenförderung ist der Kanton Nidwalden Teil von zwei interkantonalen Schulgeld-Vereinbarungen. Damit stehen den Jugendlichen mit entsprechenden Voraussetzungen auf der Sekundarstufe I und II mehrere Dutzend Ausbildungs- respektive Talentförderungsinstitutionen in der Schweiz offen. Die Angebote bewegen sich mehrheitlich im Sportbereich, umfassen aber auch Musik, Gestaltung und weitere Kategorien. Die Bildungsdirektion nimmt im Zusammenhang mit der Sprechung von Schulgeldern eine Überprüfung der Qualifikationen der jeweiligen Antragstellerinnen und Antragsteller vor.
Die Anzahl aller Schülerinnen und Schüler in spezifischen Ausbildungen der Begabtenförderung hat sich in den vergangenen Jahren mehr oder weniger konstant gehalten und schwankt zwischen 19 und 34, was rund 1.5 Prozent der Auszubildenden in diesem Alterssegment entspricht.
Talente so früh wie möglich fördern
Aktuell sieht die Nidwaldner Mittelschulverordnung nur zwei Zeitpunkte vor, zu denen Lernende in ein Gymnasium übertreten können: Nach Abschluss der Primarschule oder nach der 3. Klasse der Orientierungsschule. Dadurch sollen der ORS die starken Schülerinnen und Schüler nicht vorzeitig abhandenkommen und so eine gewisse Konstanz im Klassenverbund gewährleistet werden.
Der Regierungsrat erachtet nun aber bei gymnasialen Angeboten im Bereich der Begabtenförderung, beispielsweise der Sport- und Musikklasse an der Kantonsschule Alpenquai, eine Flexibilisierung der Nidwaldner Übertrittsregelung als sinnvoll. Die Programme sind darauf ausgerichtet, die Talente so früh und intensiv wie möglich zu fördern. Die Ausbildungsgänge sind in der Regel stark individualisiert und Motivation und Selbständigkeit spielen eine zentrale Rolle. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat einen schweren Stand. Der Regierungsrat erwartet jährlich ein bis drei Nidwaldner Jugendliche, die im Rahmen der Begabtenförderung in ein Gymnasium übertreten.
Zusammenfassend hält der Regierungsrat fest, dass er bei einer Gutheissung des Vorstosses durch den Landrat eine entsprechende Revision der Mittelschulverordnung einleiten wird.