Der Regierungsrat würdigt das Schaffen des Leichtathletikvereins Nidwalden, hält aber fest, dass die Realisierung einer 400m-Rundbahn Aufgabe der Gemeinden ist. In seiner Antwort auf eine Petition verweist er auf die bestehenden Möglichkeiten, mit denen die Bedürfnisse grundsätzlich abgedeckt werden können.
Der Vorstand des Leichtathletikvereins Nidwalden hat im Juni dieses Jahres eine Petition mit 1’500 Unterschriften eingereicht. Darin fordert er den Nidwaldner Regierungsrat auf, die Realisierung einer kantonalen Leichtathletikanlage mit 400-Meter-Rundbahn an die Hand zu nehmen. Das Anliegen wird mit dem breiten Nutzen nicht nur für die Leichtathletik, sondern auch für den Schul- und Breitensport sowie Rollstuhlsportler begründet. Heute fänden die Athletinnen und Athleten aufgrund des Reiseaufwandes schwierige Trainingsbedingungen vor. Zudem könnten auf der Anlage Sportmeetings durchgeführt werden. Swiss Athletics, der nationale Leichtathletikverband, unterstütze das Anliegen und das Bundesamt für Sport empfehle in seinen Grundlagen zur Planung von Sportanlagen eine 400-Meter-Rundbahn pro 50’000 Einwohnern. Nidwalden ist der einzige Kanton, der noch keine solche Rundbahn aufweist. Weiter macht der Leichtathletikverein auf seine zahlreichen Erfolge in der jüngsten Vergangenheit aufmerksam.
In seiner Stellungnahme zur Petition würdigt der Regierungsrat die Erfolge des Leichtathletikvereins. Er stellt dadurch die Nidwaldner Sportszene in ein positives Licht. Vorbildlich ist auch die Flexibilität des Vereins, wenn es um die Kooperation mit anderen, ausserkantonalen Vereinen geht, um auf deren Anlagen trainieren zu können. Gerade dieser Umstand zeigt, dass ein erfolgreiches Schaffen auch ohne eigene 400m-Rundbahn im Kanton Nidwalden möglich ist. Ein Risiko ortet der Regierungsrat darin, dass ambitionierte Leichtathletinnen und Leichtathleten den Verein aufgrund besserer Infrastrukturen an anderen Orten verlassen könnten. Der Vereinsvorstand selbst erwähnt dies in seinem Petitionsschreiben allerdings nicht, weshalb davon ausgegangen wird, dass keine nennenswerte Abwanderung statt-findet. Der Regierungsrat folgert daraus, dass die Bedürfnisse für die Leichtathletikdisziplinen kantonal wie ausserkantonal und in Kooperation mit anderen Vereinen grundsätzlich abgedeckt werden.
Darüber hinaus ist der Bau einer 400m-Rundbahn keine Kantonsaufgabe. Die Erstellung von solchen Sportanlagen fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden. Ergibt sich ein konkretes Projekt, ist der Kanton gerne bereit, eine Unterstützung in Form eines Beitrags aus dem Swisslos-Sportfonds zu prüfen.
Rückfragen
Res Schmid, Bildungsdirektor, Telefon +41 41 618 74 00, erreichbar am Montag, 26. September, von 10.00 bis 11.00 Uhr.
Stans, 26. September 2022