Förderung von Kindern und Jugendlichen besser verankern

Die Kinder- und Jugendförderung soll in Nidwalden auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt werden. Dies fordert eine Motion. Dadurch könnte die Planungssicherheit bei der Entwicklung, Umsetzung sowie Finanzierung von entsprechenden Angeboten erhöht werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Prüfung dieses Anliegens.

Drei Landräte haben im Mai 2021 eine Motion zu einer Gesetzesgrundlage zur Förderung der Kinder und Jugendlichen eingereicht. Im Vorstoss wird angeregt, die Aufgabenverteilung der Kinder- und Jugendförderung zwischen Kanton und Gemeinden auf neue gesetzliche Grundlagen zu stellen. Da sich diese Aufgaben nicht allein auf ein spezifisches Gemeindegebiet konzentrieren, sollen sie gemäss den Motionären regional beziehungsweise kantonal organisiert werden.

Die schweizerische Kinder- und Jugendpolitik wird durch die föderale Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden geprägt. Sie ist aber auch eng mit der Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen und privater Initiativen verbunden. In mehreren Gesetzen des Kantons Nidwalden sind Elemente zur Förderung der Kinder und Jugendlichen zu finden. Sie sind Teil von übergeordneten Aufgaben in den Bereichen Soziales und Bildung. Erwähnt seien das Sozialhilfegesetz, das Bildungsgesetz, das Kulturförderungsgesetz, das Volksschulgesetz, das Sportgesetz, das Gesundheitsgesetz und das Kinderbetreuungsgesetz.

Planungssicherheit schaffen

Die Notwendigkeit einer kantonalen Verankerung der Kinder- und Jugendförderung zeigen die Motionäre beispielhaft am «Senkel» in Stans auf. Das Jugendkulturhaus hat eine wichtige, gemeindeübergreifende Funktion als sozialer und kultureller Begegnungsort junger Erwachsener. Die mittels Vereinbarung durch die Gemeinden getragene Institution ist aber dem Risiko ausgesetzt, dass bestehende finanzielle Unterstützungen jederzeit gekürzt werden können. Auch verfügen die Gemeinden über die Möglichkeit, alle fünf Jahre aus der gemeinsam beschlossenen Vereinbarung auszutreten. Beides kann die Weiterführung des «Senkels» als Begegnungs- und Gestaltungsort jugendgerechter Aktivitäten gefährden. Es fehlt an Planungssicherheit.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion gutzuheissen. Die Wichtigkeit solcher Angebote zeigt gerade die Pandemie, in welcher viele Aktivitäten eingestellt werden mussten und den Jugendlichen zahlreiche Bezugspunkte fehlten. Die organisatorische Zuweisung der Zuständigkeiten, Aufgaben und finanziellen Abgeltungen der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung bedarf einer höheren Transparenz sowie vereinheitlichter Regelungen. Eine gesetzliche Verankerung würde unterstützend auf Gemeinden, Kanton und private Akteure bei der Entwicklung, Umsetzung sowie Finanzierung von entsprechenden Angeboten und Massnahmen wirken. Zudem könnte das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Teilhabe in allen sie betreffenden Angelegenheiten gewährleistet werden.

Die Gesundheits- und Sozialdirektion soll den Auftrag erhalten, diese Abklärungen zusammen mit der Bildungsdirektion und den Gemeinden an die Hand zu nehmen. Der Regierungsrat wird anschliessend dem Landrat eine Vorlage mit den erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen unterbreiten.

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