Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 Fragenkatalog zur Vernehmlassung

A) Substanzerhalt, Systemaufgaben und Leistungsvereinbarungen
1. Wird die Vorlage von Ihnen grundsätzlich unterstützt?

Nein. Die Vorlage ist die wesentliche Grundlage zur Finanzierung der Bahninfrastruktur. Mit dem Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur wird für die Transportunternehmen eine notwendige Planungssicherheit erreicht. Der vorliegende Zahlungsrahmen bedarf noch verschiedener Abklärungen des BAV bei den Infrastrukturbetreiberinnen. Aufgrund dieser Unsicherheit kann der vorgeschlagenen Höhe des Zahlungsrahmens nicht zugestimmt werden.

2. Ist der für den Substanzerhalt und die Systemaufgaben vorgesehenen Betrag in seiner Höhe angemessen?

Wir sind der Meinung, dass die beantragten Mittel für den Substanzerhalt etwas knapp bemessen sind. Die Bahninfrastruktur wird laufend erweitert, was zu höheren Kosten für Betrieb und Substanzerhalt führt. Ergänzend dazu ergeben sich immer neue Anforderungen an den Ausbaustandard (z.B. barrierefreie Zugänge, elektronische Kundeninformationssysteme) des Bahnbetriebs, welche mehr Mittel für den Erhalt und die Erneuerung erfordern.

3. Der Bundesrat erwartet von den Infrastrukturbetreiberinnen, dass von ihm definierte Ziele erreicht werden. Sind Ihrer Ansicht nach die Ziele in den folgenden Punkten richtig definiert:
– Sicherheit?
– Verfügbarkeit, Resilienz und Qualität des Netzes?
– optimale und diskriminierungsfreie Nutzung der vorhandenen Kapazitäten?
– langfristiger Werterhalt der Infrastruktur?
– Effizienz und Nachhaltigkeit?

Sicherheit
Ja. Die Erwartungen der Öffentlichkeit an die Sicherheit des Bahnbetriebes sind sehr hoch und werden entsprechend berücksichtigt.

Verfügbarkeit, Resilienz und Qualität des Netzes
Ja. Die Vorgaben scheinen uns angemessen.

optimale und diskriminierungsfreie Nutzung der vorhandenen Kapazitäten
Dieser Teil betrifft den Kanton Nidwalden nicht, da im Meterspurnetz der freie Netzzugang keine Bedeutung hat.

langfristiger Werterhalt der Infrastruktur
Die Vorgaben sind richtig, können aber nur eingehalten werden, wenn auch genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ist dies nicht der Fall, können nur kurzfristige Massnahmen zur Gewährleistung des aktuellenBetriebs ergriffen werden. Der langfristige Werterhalt ist damit nicht sichergestellt.

Effizienz und Nachhaltigkeit
Die Vorgaben erscheinen uns sinnvoll. Es ist zu beachten, dass für die Aufgaben im Bereich Biodiversität genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, da diese Massnahmen für die Infrastrukturbetreiber einen signifikanten Mehraufwand bedeuten.

4. Sind Sie der Ansicht, dass noch weitere Ziele in die Leistungsvereinbarungen aufgenommen werden sollten?
Nein

5. Haben Sie Bemerkungen zum Netzzustand? Aufgrund unserer Kontakte mit den Transportunternehmen stellen wir fest, dass oftmals ein Nachholbedarf beim Netzzustand (Substanzerhaltung und Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen) besteht. Wir bezweifeln deshalb, ob die vorgesehenen Mittel ausreichen, um den Nachholbedarf rasch aufzuholen.

B) Verpflichtungskredit für private Güterverkehrsanlagen
2. Gibt es weitere Themen, bei denen Überprüfungs- oder Reformbedarf besteht?
Nein

9. Haben Sie sonstige Bemerkungen?
Wir stellen fest, dass die Mittel für Substanzerhalt und Betriebsabgeltungen im ähnlichen Verhältnis zwischen den Bahnunternehmen verteilt werden, wie in den vorangehenden Perioden. Das heisst Bahnen, die bisher sehr sparsam waren, werden gegenüber Bahnen, die schon früher mehr Geld brauchten benachteiligt. Wir sind der Meinung dass Kriterien wie Netzlänge und Netzbelastung sowie spezielle Bedingungen wie Topologie, Geologie etc. für die Verteilung der Mittel herangezogen werden müssten. Dazu schlagen wir eine Überprüfung der Verteilmethodik vor.

 

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