Energieförderprogramm 2023: Höherer Mitteleinsatz für die Steigerung von energieeffizienten Gesamtsanierungen

Der Regierungsrat hat das Förderprogramm 2023 für Energieeffizienz und die Anwendung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich verabschiedet. Zusammen mit den Mitteln aus der CO2-Abgabe stehen 2023 insgesamt 1,6 Millionen Franken zur Verfügung.

Mit der Fortsetzung des erfolgreichen Förderprogramms wird die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele unterstützt. Für 2023 stehen gemäss dem von Kantonsrat genehmigten Budget für das Förderprogramm deutlich mehr Kantonsmittel sowie Bundesmittel aus der CO2-Abgabe zur Verfügung. Die Fördermittel belaufen sich auf rund 1,6 Millionen Franken.

Im vergangenen Jahr standen insgesamt 1,08 Millionen Franken an Fördergeldern zur Verfügung. Die Fördergelder 2022 waren bereits Ende November 2022 ausgeschöpft, was das Interesse am Energie-Förderprogramm unterstreicht und die Bedeutung des Programms hervorhebt. Bei lediglich rund 15 Prozent der beantragten Einzelbauteilsanierungen entschieden sich die Gesuchstellenden für eine Gesamtsanierung. „Dieser Anteil muss in den kommenden Jahren dringend erhöht werden, weil die Energieeffizienz mit Gesamtsanierungen nachhaltig gesteigert werden kann“, führt Landstatthalter Josef Hess aus.

Im Förderprogramm 2023 werden deshalb die Fördersätze für die Gebäudehülle von heute 40 Franken pro m2, wie vor 2021, wieder auf 60 Franken pro m2 angehoben und damit dem Fördersatz der anderen Zentralschweizer Kantone angeglichen. Die erhöhten Fördersätze sollen die grossen und kostenintensiveren Gesamtsanierungen wieder attraktiver machen und zur dringend notwendigen Steigerung der Gesamtsanierungsrate beitragen.

Eine weitere Anpassung gegenüber dem Förderprogramm 2022 betrifft die Erhöhung der Fördermittel an Beratungen für den Gebäudeenergieausweis der Kantone (sog. GEAK-Plus) für Mehrfamilienhäuser, Schul-, Verwaltungs-, Restaurant/Hotel- und Verkaufsbauten sowie Mischnutzungen von bisher 1 000 Franken auf 1 500 Franken pro Objekt. „Mit der Erhöhung der Fördermittel für grössere Objekte soll dem um-fangreicheren Beratungsaufwand Rechnung getragen werden“, begründet Landstatthalter Josef Hess diese Neuerung.

Künftig nicht mehr gefördert werden kantonale Energieberatungen. Diese Massnahme wurde 2012 ins Förderprogramm aufgenommen, als noch keine umfassende Palette an Beratungsangeboten bestand. Aufgrund des heute vorhandenen breiten Energieförderangebots mittels Impulsberatungen und GEAK-Plus Beratungen, ist die Nachfrage nach kantonalen Energieberatungen stetig zurückgegangen und inzwischen fast vollständig ausgeblieben.

Das Förderprogramm 2023 umfasst nebst den Gesamtsanierungen und Einzelbauteilsanierungen auch hocheffiziente MINERGIE-P Neubauten, den Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien sowie den Einsatz von Holzenergie und Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung und zur Heizungsunterstützung. Die energetische Betriebsoptimierung und das Beratungsangebot mit dem „Gebäudeenergieausweis der Kantone“ GEAK Plus bleiben ebenfalls im Programm.

Das Fördermodell 2023 ist ähnlich ausgestaltet wie in den übrigen Zentralschweizer Kantonen, insbesondere wie in den Kantonen Nidwalden und Uri. Die Fördergesuche können elektronisch über ein Webportal erfasst werden:
Energieförderprogramm – Webportal (dasgebaeudeprogramm.ch)

Detaillierte Auskünfte zum Ablauf der Energieberatung und zum Fördermodell erteilt die Energiefachstelle des Kantons, Amt für Raumentwicklung und Energie, Telefon 041 666 64 24.

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