Energie-Förderprogramm 2022: Höherer Mitteleinsatz für die Steigerung der energieeffizienten Gesamtsanierung

Der Regierungsrat hat das Förderprogramm 2022 für Energieeffizienz und die Anwendung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich verabschiedet. Zusammen mit den Mitteln aus der CO²-Abgabe stehen insgesamt 1,3 Millionen Franken zur Verfügung.

Mit der kontinuierlichen Fortsetzung des erfolgreichen Förderprogramms wird die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele unterstützt. Nach der vom Kantonsrat im Dezember 2021 beschlossenen Erhöhung des Kantonsbeitrags für das Energieförderprogramm werden auch die Bundesmittel aus der CO²-Abgabe im Jahr 2022 höher ausfallen als im Vorjahr. Insgesamt stehen rund 1,3 Millionen Franken Fördermittel für das Energieförderprogramm 2022 zur Verfügung.

Im Inhalt bleibt das Förderprogramm 2022 jedoch fast identisch mit dem Förderprogramm 2021 und weist lediglich zwei Anpassungen auf. So sollen im Förderprogramm 2022 die vorhandenen Mittel zielgerichtet zur stärkeren Förderung von Gesamtsanierungen eingesetzt werden. Hierfür wird die Beitragshöhe für den Bonus der Gebäudehülleneffizienz um 20 Franken pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF) erhöht. „Mit der Erhöhung der bisherigen Gesamtsanierung in Zukunft interessanter werden“, begründet Energiedirektor Josef Hess die Erhöhung.

Die zweite inhaltliche Anpassung beinhaltet die Ergänzung der Impulsberatungen im Bereich der grossen Mehrfamilienhäuser. Bis anhin war das Beratungsangebot der Impulsberatung auf kleine Objekte  (Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser bis sechs Wohnungen) beschränkt. „Mit der Angebotserweiterung der Impulsberatungen auf grössere Mehrfamilienhäuser soll der Ersatz der fossilen Heizungen durch erneuerbare Heizsysteme auch bei grösseren Objekten schneller vorangetrieben werden“, sagt Josef Hess zur zweiten Anpassung.

Das Förderprogramm 2022 umfasst nebst den Gesamtsanierungen und Impulsberatungen Einzelbauteilsanierungen, hocheffiziente MINERGIE-P Neubauten, den Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbarer Energien, den Einsatz von Holzenergie und Sonnenkollektoren sowie die kantonale Energieberatung. Die energetische Betriebsoptimierung und das Beratungsangebot mit dem „Gebäudeenergieausweis der Kantone“ GEAK Plus bleiben ebenfalls im Programm.

Das Fördermodell 2022 ist inhaltlich ähnlich wie in den übrigen Zentralschweizer Kantonen, insbesondere wie in den Kantonen Nidwalden und Uri, ausgestaltet. Die Fördergesuche müssen elektronisch über ein Webportal erfasst werden: https://portal.dasgebaeudeprogramm.ch

Detaillierte Auskünfte zum Ablauf der Energieberatung und zum Fördermodell erteilt die Energiefachstelle des Kantons, Hoch- und Tiefbauamt, Abteilung Hochbau und Energie, Telefon +41 41 666 64 24.

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