Einbürgerungen sollen vollständig der Exekutive übertragen werden

Eine Motion der Justizkommission fordert, dass der Landrat und die Justizkommission nicht mehr an Einbürgerungsverfahren beteiligt sein sollen. Der Entscheid zur Erteilung des Kantonsbürgerrechts als Verwaltungsakt soll bei den Exekutivbehörden liegen. Der Regierungsrat unterstützt die Forderung.

Eine im Frühling 2022 von der Justizkommission eingereichte Motion verlangt eine Anpassung des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht. So sollen die Justizkommission selbst und der Landrat in Zukunft nicht mehr am Einbürgerungsverfahren beteiligt sein. Heute werden dem Kantonsparlament sämtliche Einbürgerungsbegehren zur Genehmigung vorgelegt. Der Regierungsrat hält in seiner Antwort auf den Vorstoss fest, dass Einbürgerungsverfahren verfassungsrechtlichen Vorgaben unterliegen. Die Verwaltung, insbesondere das Amt für Justiz und die Kantonspolizei, sowie die zuständigen Gemeindeorgane üben ihre Aufgabe mit der erforderlichen Sorgfalt aus. Dabei werden die Einbürgerungsvoraussetzungen genau geprüft, die Beurteilung der Integration erfolgt durch die Gemeinde. Für die Justizkommission und den Landrat verbleibt daher kein relevanter Entscheidungsspielraum. Demgegenüber steht der Aufwand für die Prüfung der Akten in keinem vernünftigen Verhältnis. «Durch die geforderte Gesetzesanpassung würden die Abläufe vereinfacht und die Verfahrensdauer verringert, ohne dass das Einbürgerungsverfahren Qualitätseinbussen erfährt», hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest.

Der Regierungsrat konstatiert, dass es ausschliesslich Vorteile mit sich bringt, wenn die Justizkommission und der Landrat künftig von diesem Sachgeschäft entbunden und Einbürgerungen vollständig der Exekutive übertragen werden, weshalb er der Motion positiv gegenübersteht. Im Rahmen der Gesetzesrevision wird dannzumal zu bestimmen sein, ob der Regierungsrat oder die Justiz- und Sicherheitsdirektion die zuständige Exekutivbehörde sein wird.

RÜCKFRAGEN
Karin Kayser-Frutschi, Justiz- und Sicherheitsdirektorin, Telefon +41 41 618 45 83, erreichbar am Donnerstag, 7. Juli, von 9.00 bis 10.00 Uhr.

Artikel Teilen

Facebook
Twitter
Linkedin
WhatsApp

Ähnliche Beiträge