Einbürgerungen sollen vollständig der Exekutive übertragen werden

Eine Motion verlangt, dass die Gemeindeversammlungen nicht mehr an Einbürgerungsverfahren beteiligt sein sollen. Der Entscheid zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts als Verwaltungsakt soll bei den Exekutivbehörden liegen. Der Regierungsrat unterstützt die Forderung.

Der Landrat hiess an seiner Sitzung im Oktober 2022 die Motion der Justizkommission betreffend «Änderung des Einbürgerungsverfahrens» gut. Dadurch wurde der Regierungsrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend zu ändern, dass die Justizkommission und der Landrat nicht mehr am Einbürgerungsverfahren beteiligt sind. Als Reaktion darauf reichten Landrat Florian Grendelmeier, Stans, und Mitunterzeichnende im Dezember 2022 ebenfalls eine Motion ein. Darin verlangen sie eine weitergehende Anpassung des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht. So sollen auch die Gemeindeversammlungen künftig nicht mehr ins Einbürgerungsverfahren involviert sein. Heute werden der Gemeindeversammung sämtliche Einbürgerungsbegehren, die durch eine Kommission vorgeprüft worden sind, zur Genehmigung vorgelegt.

Der Regierungsrat hält in seiner Antwort auf den Vorstoss fest, dass Einbürgerungsverfahren verfassungsrechtlichen Vorgaben unterliegen. Dabei werden die Einbürgerungsvoraussetzungen genau geprüft, die Beurteilung der Integration erfolgt durch die zuständigen Gemeindeorgane. Für die Gemeindeversammlung verbleibt daher kein relevanter Entscheidungsspielraum. Demgegenüber steht der Aufwand für die Aufbereitung der Gesuche zuhanden der Gemeindeversammlung in keinem vernünftigen Verhältnis. «Durch die geforderte Gesetzesanpassung würden die Abläufe zusätzlich vereinfacht und die Verfahrensdauer stark verkürzt, ohne dass das Einbürgerungsverfahren Qualitätseinbussen erfährt», sagt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi.

Der Regierungsrat konstatiert, dass es ausschliesslich Vorteile mit sich bringt, wenn die Gemeindeversammlungen von diesem Sachgeschäft entbunden und Einbürgerungen vollständig der Exekutive übertragen werden, weshalb er der Motion positiv gegenübersteht. Aus diesem Grund sollen die Gemeinden in der aktuell bereits laufenden Gesetzesrevision zu diesem Thema befragt und eine allfällige Umsetzung geprüft werden.

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