Mit Schreiben vom 30. August 2023 laden Sie die Kantonsregierungen ein, zu rubrizierter Angelegenheit eine Stellungnahme anzugeben. Wir danken für die Gelegenheit dazu und lassen uns wie folgt vernehmen.
Der Regierungsrat des Kanton Nidwalden begrüsst den Beschluss des Bundesrates, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Sowohl die Bargeldversorgung als auch die Bestimmung des Frankens als Schweizer Währung sind bereits durch die geltenden Rechtsgrundlagen sichergestellt. Der Handlungsbedarf ist somit formaler und nicht inhaltlicher Natur.
Weiter teilen wir die Kritik des Bundesrates am lnitiativtext. Dessen Formulierung ist zu wenig präzise und sollte deshalb nicht in die Verfassung aufgenommen werden.
Wir befünruorten deshalb den direkten Gegenentwurf des Bundesrates inhaltlich und formal. Die Anhebung von bereits heute in Kraft stehenden Gesetzesbestimmungen auf Verfassungsstufe scheint uns in mehr als einer Hinsicht angemessen. Zum einen werden die Sicherstellung der Bargeldversorgung und die Festlegung des Frankens als Schweizer Währung bekräftigt. Zum anderen beruht die neue Verfassungsbestimmung auf präzisen rechtlichen Grundlagen, deren Auslegung bereits gefestigt ist.