Die Bezahlung von Jagdpatenten erfolgt seit vergangenem Jahr hauptsächlich per Rechnung. Dabei fiel bisher der letzte Tag für ein mögliches Patentgesuch mit dem Ablauf der Zahlungsfrist zusammen. Dieser Umstand wird nun mit einer Anpassung der
kantonalen Jagdverordnung behoben.
Seit dem Jahr 2021 werden sowohl die Gesuche wie auch die Rechungsstellung für Jagdpatente im Kanton Nidwalden vollständig elektronisch erfasst, abgewickelt und verwaltet. Die Patentabgaben werden neu mittels Rechnung eingefordert. Das neue System führte dazu, dass im Vorjahr der letzte Tag für die Einreichung von Patentgesuchen mit dem Ablauf der in der kantonalen Jagdverordung festgelegten Zahlungsfrist zusammenfiel. Sämtlichen betroffenen Gesuchstellenden wurde selbstverständlich die nachträgliche Bezahlung der Gebühren ermöglicht.
Um diesen unerwünschten Umstand zu beheben, wird der Ablauf der Zahlungsfrist neu zwei Wochen nach dem letztmöglichen Termin für ein Gesuch (31. Juli) festgelegt. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung der Jagdverordnung beschlossen. Die Patentabgaben können somit neu bis spätestens am 14. August einbezahlt werden.