Die Umsetzung der Pflegeinitiative wird vorangetrieben

Für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative hat der Kanton eine gesetzliche Grundlage erarbeitet. Die Ausbildung von Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe soll während acht Jahren gefördert werden. Dafür plant der Kanton Beiträge an Pflegebetriebe, höhere Fachschulen und Studierende. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.

Der Nidwaldner Regierungsrat schickt den Entwurf des Pflegeausbildungsförderungsgesetzes und die dazugehörende Verordnung in die externe Vernehmlassung. Die neuen Erlasse haben die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative zum Ziel, die im November 2021 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde. Der Bund hat dazu am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege verabschiedet.

Die Grundlagen der Gesetzgebung für die Pflegeausbildungsförderung wurden in den vergangenen Monaten in enger Zusammenarbeit mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Berufsbildungsverband OdA XUND erarbeitet. Der Verband wurde von der Konferenz der Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren für die koordinierte Umsetzung der Pflegeinitiative in der Zentralschweiz beauftragt.

Die Vorlage beinhaltet in erster Linie eine Ausbildungsoffensive für Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe. Es handelt sich hierbei um die Ausbildung zur Pflegefachperson HF (Höhere Fachschule) und Pflege FH (Fachhochschule). Der Kanton soll für Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen den jährlichen Bedarf an Plätzen für die praktische Ausbildung bestimmen, welche die Pflegebetriebe anbieten können und sollen. An die ungedeckten Ausbildungskosten zahlt der Kanton den Pflegebetrieben einen Beitrag pro Praktikumswoche. Den höheren Fachschulen wird ein Beitrag an Projekte und Massnahmen gewährt, welche eine Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse zum Ziel haben. Schliesslich entrichtet der Kanton Studierenden ab dem 22. Lebensjahr einen Beitrag zur Sicherstellung des Lebensunterhalts. Studierende mit Kindern sollen dabei einen Zuschlag erhalten.

Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Möglichkeit für Pflegefachpersonen, gewisse Leistungen direkt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abzurechnen. Hierdurch soll der Berufsstatus der Pflegefachpersonen aufgewertet und ihre Autonomie gestärkt werden. Der Kanton kann bei einem ungerechtfertigten Anstieg der Gesundheitskosten einen Zulassungsstopp für Pflegefachpersonen und Spitex-Organisationen vorsehen.

Qualität der Betreuung langfristig sicherstellen
Die Gesundheitsversorgung im Kanton Nidwalden ist stark von der Arbeit der Pflegenden abhängig. Durch die Umsetzung der Pflegeinitiative soll deren Anzahl erhöht und die Betreuungsqualität von Patientinnen und Patienten langfristig sichergestellt werden. Denn: Mehr Pflegefachpersonen führen zu einer geringeren Arbeitsbelastung und dies wiederum zu einer längeren Berufsverweildauer durch erhöhte Arbeitszufriedenheit. In einem weiteren Schritt sollen die Arbeitsbedingungen der Pflegenden und die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung verbessert werden.

Die Umsetzung der Pflegeinitiative hat finanzielle Auswirkungen, wobei sich der Bund zur Hälfte an den kantonalen Massnahmen beteiligt. So ist für Nidwalden über die nächsten acht Jahre von finanziellen Aufwendungen in der Höhe von rund 3 Millionen Franken auszugehen.

Die externe Vernehmlassung dauert bis zum 17. Januar 2024. Ziel ist es, dass der Regierungsrat den bereinigten Gesetzesentwurf anschliessend zeitnah an den Landrat verabschiedet. Das Kantonsparlament setzt sich voraussichtlich im Frühjahr 2024 mit der Gesetzgebung für die Pflegeausbildungsförderung auseinander, sodass diese bestenfalls per 1. Juli 2024 in Kraft treten kann. Die neuen Bestimmungen gelten grossmehrheitlich über die Dauer von acht Jahren.

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