Die Nutzung des Truppenlagers Glaubenberg als Bundesasylzentrum soll ohne Unterbruch bis zum 30. Juni 2025 verlängert werden.
Der Regierungsrat und der Gemeinderat Sarnen haben einer Vereinbarung mit dem Bund zugestimmt. Der Vollzug der Wegweisungen ab dem Bundeszentrum wird durch den Kanton Luzern weitergeführt. Der Entscheid hat keinen Zusammenhang mit der Ukraine-Krise.
Die aktuelle Nutzung des Truppenlagers Glaubenberg als Bundesasylzentrum basiert auf einer Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Kanton Obwalden und der Einwohnergemeinde Sarnen. Die Vereinbarung läuft am 30. Juni 2022 aus. Da in der Zentralschweiz noch kein definitives Bundesasylzentrum besteht, wurde der Betrieb des temporären Bundesasylzentrums Glaubenberg um weitere drei Jahre bis
Mitte 2025 verlängert. Die Vertragspartner sind mit der Verlängerung einverstanden und auch die Wegweisung erfolgt weiterhin durch den
Kanton Luzern.
Sicherheitskonzept wird aufrechterhalten
Das Bundeszentrum wird weiterhin vom Staatssekretariat für Migration (SEM) betrieben. Die Aufnahmekapazität ist wie bisher maximal 340 Betten begrenzt. Die Gewährleistung der Sicherheit im Bundesasylzentrum und in der unmittelbaren Umgebung bleibt eine Aufgabe des Bundes. Er hat die Aufgabe an einen privaten Sicherheitsdienstleister übertragen. Die Hotline-Nummer für die Bevölkerung bleibt weiterhin sieben Tage / 24 Stunden in Betrieb.
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit rund um den Betrieb des Bundesasylzentrums erfordert von der Kantonspolizei Leistungen.
Diese werden vom Bund für die Dauer des Betriebs und bezogen auf die Bettenzahl pauschal entschädigt.
Weiterführung Grundschulunterricht für schulpflichtige Kinder
Die Asylsuchenden halten sich bis 140 Tage im Bundesasylzentrum auf.
Die Schule Sarnen führt deshalb im Auftrag des Kantons für schulpflichtige Kinder ein Grundschulangebot im Bundesasylzentrum. Die Schule bietet den Kindern eine Tagesstruktur und berücksichtigt die Unterschiede im Alter, der schulischen Vorbildung sowie der Sprachkenntnisse der Kinder.
Dieses bewährte Angebot soll ebenfalls ohne Unterbruch weitergeführt werden.
Der Bund beteiligt sich an den Kosten für den Grundschulunterricht.
Kanton Luzern übernimmt weiterhin Wegweisungsvollzug
Während des Betriebs des Bundesasylzentrums erhält der Kanton Obwalden eine Standortkompensation, d.h. es werden ihm vom Bund weniger Asylsuchende zugewiesen, die er selber unterbringen und betreuen muss. Grundsätzlich ist der Standortkanton eines Bundesasylzentrums auch für den Wegweisungsvollzug zuständig. Auch dafür erhält der Standortkanton weitere Kompensationen. Der Kanton Obwalden kann aufgrund seiner Grösse jedoch bereits die Standortkompensation nicht voll ausschöpfen.
Der Kanton Luzern hat sich bereit erklärt, den Wegweisungsvollzug ab dem Bundesasylzentrum Glaubenberg weiterzuführen. Im Gegenzug erhält er dafür die Kompensation im Verhältnis zur Anzahl Wegweisungsvollzüge.
Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und wird weitergeführt.
Verlängerung nicht aufgrund Ukraine-Krise
Eine temporäre Verlängerung der Nutzung des Truppenlagers Glaubenberg als Bundesasylzentrum hat der Regierungsrat bereits im Dezember 2019 in Betracht gezogen. Der Entscheid zur Verlängerung hatte keinen Bezug zur aktuellen Flüchtlingssituation aufgrund der Ukraine-Krise.