Die Maskentragpflicht im Präsenzunterricht wird auf den 28. Juni aufgehoben. Der Nidwaldner Regierungsrat hat diesen Entscheid aufgrund der epidemiologischen Lage und dem abnehmenden Ansteckungsrisiko gefällt.
In sämtlichen Schulen des Kantons Nidwalden wird die Maskentragpflicht für Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler per Montag, 28. Juni 2021, aufgehoben. Dies gilt auch für das Gymnasium und die Berufsfachschule, bei welchen die Zuständigkeit inzwischen vom Bund wieder zurück an den Kanton gegangen ist. Die epidemiologische Lage im Zusammenhang mit Covid-19 hat sich in den vergangenen Wochen laufend verbessert, auch hat der Bundesrat diese Woche für andere Lebensbereiche Lockerungen bei der Maskenpflicht vorgenommen. Zudem schreitet die Durchimpfung der Bevölkerung voran und sinkt dadurch das Ansteckungs- und Übertragungsrisiko auch im familiären und schulischen Umfeld.
Die Aufhebung der Maskentragpflicht an den Schulen erfordert eine entsprechende Änderung der kantonalen Covid-19-Verordnung. Der Beschluss des Regierungsrates basiert auch auf der Empfehlung des Kantonsarztes und des Amtes für Volksschulen und Sport. Die Schutzkonzepte an den Schulen des Kantons und der Gemeinden werden angepasst. Die nach wie vor geltenden Hygieneregeln des Bundes sind weiterhin einzuhalten. Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler können selbstverständlich freiwillig weiterhin eine Maske zum Selbstschutz tragen.
Die kantonal geregelte Maskenpflicht im Präsenzunterricht für Lehrpersonen der Kindergarten- und Primarstufe, Jugendliche und Lehrpersonen der Oberstufe sowie weiteres in diesen Schulen tätiges Personal hat seit dem 4. November 2020 bestanden. Die Massnahme wurde damals aufgrund der aufkommenden zweiten Corona-Welle eingeführt. Die Maskenpflicht hat dazu beigetragen, dass die Schulen weitgehend vor Ausbrüchen verschont blieben und der Präsenzunterricht mit wenigen Ausnahmen aufrechterhalten werden konnte.