Die Eckwerte für die Prämienverbilligung 2022 stehen fest

Der Nidwaldner Regierungsrat hat die Parameter der individuellen Prämienverbilligung für 2022 festgelegt. Im kommenden Jahr stehen 18.2 Millionen Franken zur Verfügung.

Die individuelle Prämienverbilligung ist eine unterstützende Massnahme im Bereich der Krankenversicherung. Die Beiträge der öffentlichen Hand sind für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bestimmt, um deren Kosten für die Krankenkassenprämien abzufedern. Der Regierungsrat setzt jährlich die Eckwerte für den Vollzug der individuellen Prämienverbilligung fest.

Der Landrat hat im Rahmen des jährlichen Budgets einen Betrag in der Höhe von 18.2 Millionen Franken für die Prämienverbilligung 2022 gesprochen. Um sich diesem Gesamtbetrag möglichst anzunähern, hat der Regierungsrat folgende Richtprämien für das kommende Jahr festgelegt, welche für den Anspruch auf die Prämienverbilligung massgebend sind.

Richtprämie für Erwachsene (1996 und älter): 4’560 Franken

Richtprämie für junge Erwachsene (1997 – 2003): 3’516 Franken

Richtprämie für Kinder (2004 und jünger): 1’092 Franken

Berechnungsgrundlage für die Anspruchsberechtigung bilden die individuellen Steuerwerte. Diese ergeben sich aus dem Reineinkommen und 20 Prozent des Reinvermögens. Die Krankenkassenprämien werden im Rahmen der Richtprämien dann verbilligt, wenn sie 11 Prozent der Summe der Steuerwerte übersteigen. Diese 11 Prozent entsprechen dem Selbstbehalt, welcher der Regierungsrat wie im Vorjahr auf dem gleichen Niveau festgehalten hat. Mit diesen Parametern sollte der vom Landrat vorgegebene Budgetrahmen eingehalten werden. Der gesamte Auszahlungsbetrag wird letztlich durch die tatsächlichen Anmeldungen der Anspruchsberechtigten im Jahr 2022 bestimmt.

Es ist davon auszugehen, dass im nächsten Jahr rund 25 Prozent der Nidwaldnerinnen und Nidwaldner von einer individuellen Prämienverbilligung profitieren werden, was leicht über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre liegt und in etwa dem schweizerischen Mittel entspricht. Der Bund wird sich mit 14.26 Millionen Franken daran beteiligen, dies sind rund 78 Prozent.

Personen, welche aufgrund der Steuerwerte 2020 des Kantons Nidwalden mutmasslich einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten von der Ausgleichskasse Nidwalden bis spätestens Ende März 2022 ein Anmeldeformular zugestellt. Wer bis dahin kein Anmeldeformular erhält, aber einen Anspruch geltend machen will, kann das Formular bei der Ausgleichskasse Nidwalden beziehen oder direkt im Internet unter www.aknw.ch herunterladen. Die ausgefüllten Formulare müssen bis spätestens Ende April 2022 eingereicht werden. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an der Krankenversicherer.

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