Die Eckwerte für die Prämienverbilligung 2021 stehen fest

Der Nidwaldner Regierungsrat hat die Parameter der individuellen Prämienverbilligung für 2021 festgelegt. Im kommenden Jahr stehen 18 Millionen Franken dafür zur Verfügung.

Die individuelle Prämienverbilligung ist eine flankierende Massnahme im Bereich der Krankenversicherung. Die Beiträge der öffentlichen Hand sind für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bestimmt, um die Kosten für die Krankenkassenprämien abzufedern. Der Regierungsrat setzt jährlich die Eckwerte für den Vollzug der individuellen Prämienverbilligung fest. Dazu gehören nebst der Richtprämie auch der Selbstbehalt und der Anteil am Reinvermögen.

Der Landrat hat das Budget für Prämienverbilligungen für das Jahr 2021 gegenüber dem laufenden Jahr um 1 Million auf 18 Millionen Franken aufgestockt. Um sich diesem Gesamtbetrag möglichst anzunähern, hat der Regierungsrat die jährliche Richtprämie wie folgt festgelegt:

Richtprämie für Erwachsene: 4’428 Franken
Richtprämie für junge Erwachsene: 3’408 Franken
Richtprämie für Kinder:  1’056 Franken

Die Richtprämien entsprechen jenen des Vorjahres. Die Berechnungsgrundlagen dazu haben sich indes etwas geändert, was mit einer Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes zusammenhängt, die der Landrat in diesem Sommer beschlossen hat und per 1. Januar 2021 in Kraft tritt. So wird die Prämienverbilligung für Kinder aufgrund übergeordnetem Bundesrecht von 50 auf 80 Prozent erhöht. Die maximale Verbilligung erfolgt aber nur, wenn die Eltern einen massgebenden Steuerwert von weniger als 100’000 Franken aufweisen. Der Kanton hat diese Messlatte im Zuge der Gesetzesrevision von ursprünglich 120’000 Franken herabgesetzt. Weiter ist der Spielraum des Regierungsrates für die Festlegung des jährlichen Selbstbehalts von Bezügerinnen und Bezügern reduziert worden. Ist dieser Wert im laufenden Jahr bei 12 Prozent festgesetzt, liegt der Selbstbehalt im kommenden Jahr bei 11 Prozent, was dem neuen Maximum entspricht.

Der Regierungsrat hat bei den Berechnungskriterien für 2021 zudem den Anteil des anrechenbaren Reinvermögens wie in der laufenden Periode bei 20 Prozent festgelegt. Mit diesen Eckwerten ist davon auszugehen, dass im nächsten Jahr rund 24 Prozent der Nidwaldnerinnen und Nidwaldner von einer individuellen Prämienverbilligung profitieren werden, was dem Durchschnitt der vergangenen Jahre und in etwa dem schweizerischen Mittel entspricht. Der Bund wird sich mit 14.36 Millionen Franken daran beteiligen, was rund 80 Prozent entspricht.

Wie üblich wird der Versand der Antragsformulare für potenzielle Bezügerinnen und Bezüger einer Prämienverbilligung im März 2021 durch die Ausgleichskasse erfolgen. Die ausgefüllten Formulare müssen bis spätestens Ende April eingereicht werden. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenversicherer.

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