Die Baudirektion erlässt in Emmetten eine Planungszone

Die Gemeinde Emmetten muss ihre Wohnbauzone verkleinern. An der Gemeindeversammlung vom Mai 2021 wurde ein erstes, aber nicht ausreichendes Auszonungspaket beschlossen. Nun erlässt die Baudirektion eine neue Planungszone über vierzehn Grundstücke, bis die Revision der Nutzungsplanung abgeschlossen ist und wieder der Gemeindeversammlung vorgelegt wird.

Wie alle Nidwaldner Gemeinden revidiert zurzeit auch die Gemeinde Emmetten den Zonenplan und passt die Bau- und Zonenordnung dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) an. Weil die Bauzone für Wohnen nicht den bundesrechtlichen und kantonalen Vorgaben entsprechen, muss die Gemeinde Rückzonungen vornehmen. Eine Planungszone soll Vorkehrungen verhindern, welche die zweckdienliche Umsetzung der Pläne und Vorschriften erschweren würden.

Bereits 2015 hat der Gemeinderat eine erste Planungszone erlassen, welche mittlerweile von Gesetzes wegen erloschen ist. Aus der Planungszone 2015 resultierte ein Paket von Aus- und Umzonungen, welches der Gemeindeversammlung im Mai 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Dabei hat die Gemeindeversammlung im Mai 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Dabei hat die Gemeindeversammlung nur einen Teil im Umfang von 2.2 Hektaren beschlossen, weiter 3.5 Hektaren Bauland müssen noch ausgezont werden.

Der Gemeinderat kann in gleicher Sache nur einmal eine Planungszone erlassen. Daher stellt nun die kantonale Baudirektion mit dem Erlass einer neuen Planungszone sicher, dass ein Teil der unbebauten Bauzonenflächen in der laufenden Nutzungsplanrevision weiterhin für die notwendige Bauzonenreduktion zur Disposition steht. Sie hat der Planungszone insgesamt vierzehn Grundstücke mit einer Fläche von 3.2 Hektaren zugewiesen. Es sind allesamt Grundstücke oder Grundstücksteile, welche bereits 2015 mit einer Planungszone belegt wurden und an der Gemeindeversammlung vom Mai 2021 nicht ausgezont worden sind. Aus verschiedenen Gründen wie der peripheren Lage, der nicht hinreichenden Erschliessung oder der Gefährdung durch Naturgefahren sind sie zur Bebauung nur beschränkt geeignet. Zudem sind die betroffenen Grundstücke bereits seit Jahrzehnten der Bauzone zugewiesen, ohne dass darauf Projekte verwirklicht worden sind. Auf den mit der Planungszone belegten Grundstücken werden für die Dauer der Planungszone keine Baubewilligungen erteilt. Die Planungszone hat eine Gültigkeit von drei Jahren und kann maximal zwei Jahre verlängert werden. Der Erlass der Planungszone hat eine Gültigkeit von drei Jahren und kann maximal zwei Jahre verlängert werden. Der Erlass der Planungszone kommt nun zur öffentlichen Auflage.

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