Der Landratssaal soll für die Zukunft fit gemacht werden

Das Landratsbüro hat zuhanden des Landrates einen Bericht und Antrag für die Umgestaltung des Landratssaals verabschiedet. Gestützt auf eine Machbarkeitsstudie schlägt das Ratsbüro vor, eine von drei Varianten für die Modernisierung weiterzuverfolgen und ein konkretes Projekt auszuarbeiten. Für dessen Planung sind im Budget 2022 bereits 140’000 Franken vorgesehen.

Die Idee einer räumlichen Optimierung und technischen Modernisierung des eng bestuhlten Landratssaals geht auf ein Postulat von Landrat Andreas Gander zurück, welches im Mai 2020 vom Landrat gutgeheissen worden war. So drängen sich unter anderem eine bessere Raumkühlung, der Einbau von Steckdosen und Mikrofonen an den Sitzplätzen oder die Prüfung einer Abstimmungsanlage auf. In der Folge wurde eine landrätliche Arbeitsgruppe mit der Aufgabe betraut, eine Zustandsanalyse vorzunehmen, den Sanierungsbedarf zu eruieren und die künftigen Nutzeransprüche zu definieren. In diese Arbeiten miteinbezogen wurde der Leiter des kantonalen Hochbauamtes und der kantonale Denkmalpfleger. Die Ist-Analyse führte auch zu Tage, dass brandschutzrechtliche Defizite bestehen und bei einem Umbau eine zweite (Flucht-)Türe zum Landratssaal, breitere Fluchtwege im Saal selbst und eine Brandschutzertüchtigung des historischen Treppenhauses einkalkuliert werden müssen.

Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wurde ein externes Fachbüro mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Aus dieser sind die drei folgenden Ausbauvarianten hervorgegangen:

Mini: Die Minimalvariante umfasst die Optimierung der Gebäudetechnik – konkret Heizung/Lüftung und Elektroinstallationen – und eine Verbesserung der Mikrofonanlage. Die aktuelle Möblierung und Raumgrösse bleiben bestehen. Gemäss der Grobkostenschätzung ist für die Realisierung mit Kosten von rund 720’000 Franken zu rechnen.

Midi: Neben der Optimierung der Gebäudetechnik und der Installation einer neuen Mikrofon- / Tonaufzeichnungsanlage sowie einer Abstimmungsanlage ist eine neue Möblierung vorgesehen, die sich an den bestehenden Platzmöglichkeiten orientiert. Dadurch sollen die 60 Landrätinnen und Landräte grössere Arbeitsflächen erhalten, um ein durchschnittliches Notebook angenehm bedienen zu können. Die Grobkostenschätzung geht von Aufwänden von knapp 1.5 Millionen Franken aus.

Maxi: Die Maximalvariante sieht zusätzlich zu den Aspekten der Midi-Variante eine Vergrösserung der Raumfläche vor. Dies wäre durch eine Verschiebung oder den Abbruch der Trennwand zwischen Landratssaal und Treppenhaus machbar. Dank der Raumvergrösserung wäre auch die Realisierung von ordentlichen Besuchersitzen möglich. Der Eingriff ins Gebäude ist tiefgreifend, die Denkmalpflege hat aber Hand geboten, weil auch aus ihrer Sicht adäquate Räume für den Parlamentsbetrieb ermöglicht werden sollen. Laut Grobkostenschätzung ist von Investitionen von fast 2.5 Millionen Franken auszugehen.

Liveübertragungen statt mehr Besuchersitze

Das Landratsbüro kommt zum Schluss, dass die Midi-Variante ausreichend ist. Mit dieser werden die Anforderungen des Postulats erfüllt und der historische Landratssaal bleibt in seinem Charakter erhalten. Da der Saal übers ganze Jahr gesehen nur wenig genutzt wird, schneidet das Kosten- / Nutzenverhältnis bei der Midi-Variante aus Sicht des Ratsbüros besser ab. Der Mangel an Besuchersitzplätzen ist zum Beispiel mit technischen Hilfsmitteln wie der Liveübertragung der Sitzungen zu begegnen. Aus diesen Gründen beantragt das Landratsbüro dem Landrat, die Midi-Variante weiterzuverfolgen. Auch der Regierungsrat unterstützt in seiner Stellungnahme zur Machbarkeitsstudie die Modernisierung des Landratssaals. Damit den formulierten Bedürfnissen tatsächlich Rechnung getragen wird, empfiehlt er, die Maxi-Variante zu realisieren. Damit kann genügend Raum für eine zweckdienliche Einrichtung und die Öffentlichkeit geschaffen und der Landratssaal langfristig als Sitzungsort genutzt werden.

Der vorliegende Bericht und Antrag des Landratsbüros werden voraussichtlich an der Landratssitzung vom 9. Februar 2022 beraten. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Kantonsparlament über einen entsprechenden Objektkredit für die konkrete Umsetzung befinden können.

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