Der Regierungsrat hält in seiner Antwort auf einen Vorstoss zur kantonalen Immobilienbewirtschaftung fest, dass er sich schon seit längerem mit den Grundsätzen zu einer Immobilienstrategie und mit der Planung eines zentralen Verwaltungsgebäudes auseinandergesetzt hat. Dabei wird die Schaffung von Verwaltungsschwerpunkten als Ziel gesetzt und der Grundsatz verfolgt, möglichst viele Verwaltungseinheiten in kantonseigenen Liegenschaften unterzubringen. Eine umfassende und aktuelle Immobilienstrategie fehlt und wäre in der Erarbeitung sehr ressourcenintensiv.
In einer Interpellation verlangen die Landräte Mario Röthlisberger, Ennetbürgen, und Remo Zberg, Hergiswil, Auskünfte im Zusammenhang mit der kantonalen Immobilienbewirtschaftung. Hintergrund ist, dass der Kanton Nidwalden Besitzer mehrerer Liegenschaften und zugleich Mieter in verschiedenen Büroräumlichkeiten ist. Diese dienen primär der Sicherstellung der staatlichen Dienstleistungen. Im Zentrum der Fragen stehen die künftige Nutzung des alten Zeughauses in Oberdorf, die Auswirkungen der neuen Arbeitsformen wie Homeoffice auf das Raumprogramm und die Immobilienstrategie des Kantons im Allgemeinen.
Der Regierungsrat erklärt in seiner Antwort, dass er sich bereits seit geraumer Zeit mit der strategischen Planung der kantonalen Verwaltungsräume beschäftigt. Es wurden verschiedene Studien und Analysen durchgeführt sowie vor rund zehn Jahren eine Raumstrategie festgelegt. Dabei wurde insbesondere eine räumliche Zusammenfassung der Direktionen und die Schaffung von Verwaltungsschwerpunkten als Ziel gesetzt. Zudem wurde im Rahmen der Testplanung bei der Arealentwicklung Kreuzstrasse geprüft, ob bisher eingemietete Verwaltungseinheiten auf dem Areal untergebracht werden könnten. Nach intensiven Abklärungen wird der Regierungsrat dem Landrat nun beantragen, auf dem Areal Kreuzstrasse ein Sicherheitskompetenzzentrum ohne zusätzliche Verwaltungsgebäude zu planen.
Das Zeughaus wird gegenwärtig als Unterkunft für Schutzsuchende aus der Ukraine zwischengenutzt – befristet bis Ende 2025. Während dieser Zeit wird im Rahmen einer Studie eine definitive Lösung für das historische Gebäude geprüft und anschliessend das weitere Vorgehen definiert. Die neuen Arbeitsformen wie Homeoffice oder Desk-Sharing werden – soweit sinnvoll und erwünscht – bereits angewendet und im Sinne einer «Flächenentlastung» stets mitgeprüft. Insbesondere Homeoffice hat aufgrund der Corona-Pandemie innert kurzer Zeit eine grosse Bedeutung gewonnen. In der kantonalen Verwaltung ist Telearbeit gemäss den gesetzlichen Bestimmungen freiwillig, sodass der ordentliche Arbeitsplatz nach wie vor zur Verfügung gestellt wird. Daher hat dies aktuell auf die Berechnung des Raumprogramms beziehungsweise Raumbedarfs kaum Einfluss.
Im Weiteren verfolgt der Kanton Nidwalden den Grundsatz, möglichst viele Verwaltungseinheiten in kantonseigenen Liegenschaften unterzubringen. Eine detaillierte Kosten-/Nutzenanalyse hinsichtlich Fremdmieten/Eigenmieten, die den Gebäudeunterhalt mitberücksichtigt, ist bisher nicht durchgeführt worden. Mithin verfügt der Kanton Nidwalden derzeit nicht über eine umfassende und vor allem nicht über eine aktuelle Immobilienstrategie. Eine solche wäre grundsätzlich zu begrüssen und würde als Leitfaden für künftige Planungen dienen. Die Erarbeitung einer tiefgreifenden und wirksamen Immobilienstrategie ist jedoch sehr planungs und personalintensiv. Auch macht eine solche wenig Sinn, bevor der Landrat nicht definitiv über die zukünftige Überbauung des Areals Kreuzstrasse entschieden und die offenen Fragen im Zusammenhang mit der Nachnutzung des Zeughauses geklärt sind.