Der Kanton Nidwalden erhält ein neues Landschaftskonzept

Der Regierungsrat hat ein neues kantonales Landschaftskonzept verabschiedet, welches das bisherige aus dem Jahr 2003 ablöst. Das Konzept soll zu einem gemeinsamen Landschaftsverständnis beitragen und in geeigneter Form in den kantonalen Richtplan überführt werden.

Die Aktualisierung und Konkretisierung des kantonalen Landschaftsentwicklungskonzeptes aus dem Jahr 2003 war Inhalt der Programmvereinbarung «Landschaft» von 2016–2019 zwischen dem Kanton und dem Bund. Mit dem neuen kantonalen Landschaftskonzept sollen die Schönheit und Vielfalt der Nidwaldner Landschaften in ihrer Qualität erhalten und unter Stärkung der regionstypischen natürlichen und kulturellen Eigenart weiterentwickelt werden.

Alle elf Nidwaldner Gemeinden wurden Ende 2021 zur Stellungnahme eingeladen. Das neue Landschaftskonzept wurde mehrheitlich begrüsst. «Die Landschaft kann als Lebensraum nur dann erhalten und entwickelt werden, wenn alle Beteiligten diese Aufgabe partnerschaftlich mittragen», hält die zuständige Regierungsrätin und Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer fest. Das Landschaftskonzept soll künftig von allen kantonalen Amtsstellen und Gemeinden als gemeinsames Konzept beachtet werden, indem sie bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten die bestehenden Landschaftswerte stärken und die charakteristischen Natur- und Kulturelemente sichern und weiterentwickeln.

Mit einer der nächsten Richtplananpassung soll das Landschaftskonzept in geeigneter Form in den kantonalen Richtplan überführt werden. Dadurch werden die in den Richtplan aufgenommenen Konzeptinhalte und -aussagen für den Kanton und die Gemeinden behördenverbindlich. Für die Direktionen sowie kantonalen Amts- und Fachstellen ist das Konzept bereits mit der Verabschiedung durch den Regierungsrat verbindlich.

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