Der Kanton ist bereit für alpine Photovoltaik-Grossanlagen

Das Elektrizitätswerk Nidwalden hat Standorte für den Bau von alpinen Photovoltaik-Anlagen geprüft. Derweil hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss fest, dass die Rahmenbedingungen für ein rasches Bewilligungsverfahren solcher Anlagen in Nidwalden gegeben sind.

In einer Interpellation fordern die Landräte Andreas Suter, Wolfenschiessen, Paul Odermatt, Oberdorf, und Beat Risi, Buochs, den Regierungsrat auf, die Potenziale des Kantons Nidwalden in Bezug auf die Stromproduktion mit alpinen Photovoltaik-Anlagen zu prüfen. Im bundesrechtlichen Energiegesetz sind die Voraussetzungen für die Erstellung solcher Anlagen verankert. Ein grosser Vorteil ist, dass für die Grossanlagen gegenwärtig keine Planungspflicht besteht. «Diese Bestimmung ist je-doch bis zum 31. Dezember 2025 befristet, weshalb eine rechtzeitige Umsetzung herausfordernd ist», erklärt Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen. Photovoltaik-Grossanlagen mit einer jährlichen Leistung von mindestens 10 Gigawatt-stunden, die bis zu diesem Termin mindestens teilweise Elektrizität ins Stromnetz einspeisen, erhalten vom Bund zudem eine einmalige Vergütung von maximal 60 Prozent der Investitionskosten. Handelt es sich um kleinere oder mittlere alpine Solaranlagen, gelten die üblichen Bestimmungen des nationalen Raumplanungsrechts.

Das kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) hat in seinem sowie angrenzen-den Netzgebiet Potenzialabklärungen für alpine Photovoltaik-Grossanlagen durch-geführt und dabei sechs Standorte analysiert. Zwei werden als «sehr gut geeignet» eingestuft, wovon einer ennet der Kantonsgrenze liegt, jedoch gut ans Netz des EWN angeschlossen werden könnte, wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf den Vorstoss festhält. An einem weiteren Standort werden die Jahresproduktionsvorgaben des Bundes grundsätzlich erreicht – je nach Witterung aber womöglich nicht dauerhaft. Die weiteren Projektschritte werden zur Ertragsabschätzung besser Auskunft geben. Drei der sechs Standorte werden unter den aktuellen Bedingungen als ungünstig eingeschätzt – entweder wird die Produktionsvorgabe nicht erfüllt oder die Umsetzung aufgrund der hochalpinen Lage als zu risikoreich beurteilt.

Zustimmung von Gemeinde und Grundeigentümer zwingend
Für die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen sind die Kantone zuständig. «Der Regierungsrat ist bereit, solche Projekte bestmöglich zu unterstützen. Eine Grossanlage in Nidwalden hätte Pionier-Charakter und wäre ein wichtiger Schritt, um die Energieversorgung langfristig und nachhaltig zu optimieren», hält Landammann Joe Christen fest. Was das Bewilligungsverfahren im Kanton betrifft, so bestehen die gesetzlichen Grundlagen bereits. Joe Christen weist aber auf die Empfehlung der Regierung hin, «dass die Zustimmung der Standortgemeinde und der Grundeigentümerschaft eingeholt werden, bevor ein Bewilligungsgesuch beim Kanton eingereicht wird.» Dieser Schritt könnte bereits viel Zeit in Anspruch nehmen.

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