Die Gemeinde Emmetten muss ihre Wohnbauzone verkleinern. Ein erstes Auszonungspaket im Jahr 2021 fiel zu gering aus, worauf der Kanton eine Planungszone verfügte. Nun wird eine weitere Planungszone über 21 Grundstücke erlassen, bis die Revision der Nutzungsplanung abgeschlossen ist.
Wie alle Nidwaldner Gemeinden revidiert zurzeit auch die Gemeinde Emmetten den Zonenplan und passt die Bau- und Zonenordnung dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) an. Weil die Bauzone für Wohnen zu gross ist und nicht den bundesrechtlichen und kantonalen Vorgaben entspricht, muss die Gemeinde Rückzonungen vornehmen. Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Nutzungsplanung in der damals vorliegenden Form nicht genehmigt (→ Medienmitteilung vom 21. April 2023). Die Bauzonenkapazitäten sind zu verringern und die Bestimmungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes einzuhalten. Insgesamt müssen in Emmetten aktuell 5.26 Hektaren Bauland rückgezont werden.
Bereits im November 2021 – nachdem die Gemeindeversammlung mit 2.21 Hektaren nur einen Teil der notwendigen Rückzonungen beschlossen hatte – verfügte der Kanton eine Planungszone über 14 Grundstücke. Nun hat er in Emmetten eine weitere Planungszone im Umfang von 21 Grundstücken und einer Fläche von 2.2 Hektaren erlassen. Mit diesem Schritt wird sichergestellt, dass bisher unbebaute Flächen in der laufenden Nutzungsplanrevision weiterhin für die notwendige Bauzonenreduktion zur Disposition stehen. Dies, weil für die mit der Planungszone belegten Grundstücke für die Dauer von drei Jahren keine Baubewilligungen erteilt werden. Die Planungszone kann maximal zwei Jahre verlängert werden. Der Erlass, der mit dem Emmetter Gemeinderat eingehend besprochen worden ist, liegt seit heute öffentlich auf.
«Die betreffenden Grundstücke sind wegen der peripheren Lage, der unzureichenden Erschliessung oder der Gefährdung durch Naturgefahren nur beschränkt zur Bebauung geeignet», bemerkt Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer. «Zudem sind sie bereits seit Jahrzehnten der Bauzone zugewiesen, ohne dass darauf Projekte verwirklicht worden sind.»
Bis auf drei Ausnahmen betrifft es Grundstücke oder Teile davon, die bereits 2015 von der Gemeinde mit einer Planungszone belegt worden waren, aber an der Gemeindeversammlung 2021 nicht ausgezont worden sind. Die Planungszone der Gemeinde ist von Gesetzes wegen inzwischen erloschen.