Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen steigt stetig an

In einem Vorstoss werden Fragen zum Bedarf und Angebot an Kinderbetreuungsplätzen im Kanton Nidwalden gestellt. Die jüngste Erhebung zeigt, dass die Nachfrage kontinuierlich steigt. Der Regierungsrat ist daran, die gesetzlichen Rahmenbedingungen den neusten Entwicklungen anzupassen.

In einer Interpellation verlangen Landrätin Annette Blättler, Hergiswil, und Mitunterzeichnende Auskunft über die periodische Ermittlung von Bedarf und Angebot an Kinderbetreuungsplätzen im Kanton Nidwalden. Im Zentrum der Fragen stehen die Methodik und Frequenz, mit welcher Kanton und Gemeinden den Bedarf ermitteln, sowie die Resultate der jüngsten Erhebungen. Die Interpellanten wollen zudem erfahren, welche Massnahmen der Regierungsrat in Bezug auf die Förderung der Tagesstrukturen umgesetzt oder geplant hat.

Hintergrund des Vorstosses ist der Umstand, dass sich seit der Inkraftsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes die familienexterne Kinderbetreuung stark entwickelt hat. Von 64 bewilligten Plätzen vor zehn Jahren ist das Angebot auf aktuell 278 bewilligte Plätze angestiegen. Davon sind 174 Plätze anerkannt und erhalten im Rahmen des Kinderbetreuungsgesetzes jährliche Beiträge, wobei sich diese gemäss Gesetz auf Kinder im Vorschulbereich beschränken. Die Auslastung der Plätze in anerkannten Kindertagesstätten (Kitas) lag im Vorjahr bei insgesamt 87 %. In Nidwalden bestehen aktuell 13 Kitas – es stehen weitere Vorhaben im Raum, die für einen Ausbau des Angebots an Betreuungsplätzen sorgen würden.

Kanton leistet Beiträge an anerkannte Betreuungsplätze
Zusammen mit den Gemeinden ist der Kanton gesetzlich beauftragt, den Bedarf und das Angebot an Betreuungsplätzen im vorschulischen Bereich periodisch zu erheben. Die jüngste Erhebung ist im 1. Quartal 2023 erfolgt. Die Gemeinden ermitteln die Daten aus Rückmeldungen aus der Bevölkerung und den Kindertagesstätten, über das Einwohnerregister, über die Schulen und/oder über die Bautätigkeiten. Die aktuelle Erhebung zeigt einen erweiterten Bedarf von rund 67 Plätzen. Neu melden die Gemeinden Ennetmoos und Dallenwil einen zunehmenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen an, die Gemeinde Stans rechnet aufgrund der leicht sinkenden Geburtenzahlen in Nidwalden eher mit einem leichten Rückgang.

Der Kanton Nidwalden fördert die Anzahl und Qualität von Betreuungsplätzen mit Beiträgen an die jeweiligen Institutionen. Zudem entlasten Gemeinden und Kanton die Eltern mit Beiträgen an die Kinderbetreuung. Im Weiteren bauen die Gemein-den zusammen mit Privaten und Kinderbetreuungsstätten die schulexterne Kinderbetreuung etwa mit Schülerhorten und Mittagstischen aus. «Familien und Gemeinden erkennen die Bedürfnisse von Eltern am besten und können demzufolge auch zeitnahe und angemessene Lösungen erarbeiten», hält Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann fest.

Folgende Formen der familien- und schulexternen Kinderbetreuung werden in den Gemeinden gefördert und sind bekannt:

• Tagesfamilien (vermittelt durch Chinderhuis, Schulen, private Initiativen)
• Tagesstruktur (Morgen-/Nachmittagsbetreuung, Mittagstisch mit Verpflegung)
• Nannys (vermittelt durch Chinderhuis)
• Hausaufgabenbegleitung
• Schulhort
• Weitere privat organisierte Betreuungsformen innerhalb und unter Familien (Grosseltern, Nachbarschaftshilfe usw.)

Der Regierungsrat ist sich aber auch bewusst, dass sich in den zehn Jahren seit der Einführung des Kinderbetreuungsgesetzes sehr viel in diesem Bereich getan hat und die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. In Form einer Zukunftswerkstatt wurde der Prozess im vergangenen August so richtig lanciert. Rund 70 Teilnehmende aus Gemeinden, Politik, Fachkreisen, Wirtschaft und Gesellschaft diskutierten und gewichteten Fragen zur künftigen Ausrichtung der Kinderbetreuung. «Der aktuelle und akute Arbeits- und Fachkräftemangel in der Wirtschaft beflügelte die Diskussion zusätzlich», so Peter Truttmann.

Der Entwurf für die Teilrevision des Kinderbetreuungsgesetzes soll bis Ende Jahr vorliegen und die externe Vernehmlassung im Verlauf von 2024 erfolgen. Es ist vorgesehen, den politischen Prozess 2025 abzuschliessen, sodass die Gesetzesrevision noch im selben Jahr in Kraft treten kann. Ziel der Revision ist nicht nur, das Finanzierungsmodell anzupassen, sondern auch die Anforderungen an die Qualität in der Kinderbetreuung so zu definieren, dass diese den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten entsprechen und künftige Entwicklungen möglichst miteinschliessen.

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