Denkmalpflege ist in der Bildungsdirektion am richtigen Ort

Der Regierungsrat sieht in der organisatorischen Angliederung der Denkmalpflege bei der Bildungsdirektion keinen Änderungsbedarf. In seiner Stellungnahme auf einen Vorstoss verweist er auf den Umstand, dass die Fachstelle mit dem kulturhistorischen Bezug, den sie in Baubewilligungsverfahren einbringt, im Amt für Kultur am richtigen Ort angesiedelt ist.

Landrat Josef Bucher (Die Mitte) verlangt in einer Interpellation vom Nidwaldner Regierungsrat Auskunft, weshalb die Denkmalpflege bei der Bildungsdirektion angegliedert ist. Er vertritt die Ansicht, dass die administrativen und fachlichen Abläufe bei einer Integration der Fachstelle in die Baudirektion effizienter gestaltet werden könnten.

In seiner Antwort zeigt der Regierungsrat auf, dass die Denkmalpflege, das Museum, die Bibliothek und der Kulturgüterschutz innerhalb des Amts für Kultur ein Ganzes ergeben, welches viele Synergien im Bereich der Kompetenz, der Organisation und des Austauschs beinhaltet. Neben dem Nidwaldner Museum, das zwei Kunsthistoriker und eine Volkskundlerin beschäftigt, der durch die Kulturförderung engagierten Kunstdenkmälerinventarisatorin und dem Kulturgüterschutz, der nicht nur dieselbe Fachausbildung voraussetzt, sondern in weiten Bereichen mit denselben Inventaren arbeitet, ist die Denkmalpflege im Amt für Kultur insbesondere in kulturhistorischen Belangen am richtigen Ort angesiedelt.

Zur Zusammenarbeit mit der Baudirektion betont Bildungsdirektor Res Schmid deren zunehmende Bedeutung: «Die Kantons- und Dorfentwicklung wird sich künftig hauptsächlich im Rahmen einer qualitätsvollen Innenentwicklung der bestehenden Siedlungen abspielen. Die Raum-, Ortsbild- und Freiraumgestaltung erfordern dadurch eine stärkere Vernetzung der Denkmalpflege und der Raumplanung.»

Kontroversen besser begegnen

Der Regierungsrat sähe zwar bei einer Überführung der Denkmalpflege in die Baudirektion unter Umständen die Schaffung neuer Synergien. Da aber gewisse denkmalpflegerische Entscheide in der Öffentlichkeit divers diskutiert werden, macht es durchaus Sinn, wenn die Fachstelle in einer kleinen Kantonsverwaltung wie in Nidwalden nicht der Baudirektion angehört. Mit ihrem kulturhistorischen Bezug und der damit etwas anderen Perspektive, die in einschlägigen Baubewilligungsverfahren eingebracht wird, ist es von Vorteil, wenn die Denkmalpflege in der Bildungsdirektion untergebracht ist.

Gegen die Integration in die Baudirektion spricht auch der Umstand, dass das neue Planungs- und Baugesetz im Zusammenhang mit dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder zu Interessenkonflikten führen kann. Damit wird für die Bewilligungsbehörden die Interessenabwägung zur zentralen Herausforderung, die besser zu bewältigen ist, wenn im Konfliktfall zwei verschiedene Stellen ihre Positionen vertreten können. Der Regierungsrat kommt daher zum Schluss, dass die Ansiedelung der Denkmalpflege in der Bildungsdirektion ihrer Rolle und Aufgabe entspricht und ein Wechsel in die Baudirektion nicht angezeigt ist.

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