Das Steuergesetz wird wieder auf den neusten Stand gebracht

Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Steuergesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Dieser wurde notwendig, da Anpassungen an das übergeordnete Bundesrecht in verschiedenen Bereichen ins kantonale Recht übernommen werden sollen. Für die Steuerpflichtigen entstehen durch diesen Nachtrag keine direkten Änderungen.

Die Kantone können ihre Steuergesetze nicht vollständig frei gestalten, sondern sind dabei an verschiedene Bundesgesetze gebunden. Der Kanton Obwalden ist bestrebt, die Anpassungen auf Bundesebene jeweils baldmöglichst auch im kantonalen Recht festzuschreiben. Die letztmalige Anpassung an Bundesrecht fand per 1. Januar 2021 statt. Nun möchte der Regierungsrat das kantonale Gesetz per 2024 wieder an die neusten Entwicklungen anpassen.

Konkret sollen die Auswirkungen folgender Bundesgesetze auf kantonaler Ebene umgesetzt werden:

– Steuergesetzliche Anpassungen aufgrund der Aktienrechtsrevision
– Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
– Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen
– Bundesgesetz über Banken und Sparkassen
– Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich
– Einführung einer Meldepflicht für Arbeitslosenkassen

Diese Änderungen erfordern einige Anpassungen im kantonalen Recht. So werden beispielsweise Regelungen zum Umgang mit finanziellen Sanktionen für Unternehmen aufgenommen, es wird die direkte Weitergabe von Leistungsabrechnungen der Arbeitslosenkassen an die Steuerbehörden geregelt, oder es wird festgehalten, dass Einkünfte aus der Überbrückungshilfe für ältere Arbeitslose steuerfrei sind. Ebenfalls werden Regelungen zum elektronischen Verfahren im Steuerbereich ins Gesetz aufgenommen. Neu sollen nicht nur Eingaben von den Steuerpflichtigen an die Steuerverwaltung in elektronischer Form erfolgen können, sondern auch umgekehrt von der Steuerverwaltung an die Steuerpflichtigen.

Bei den vorgesehenen Änderungen hat der Kanton kaum inhaltlichen Spielraum. Wenn der Kanton die bundesrechtlichen Vorgaben nicht umsetzt, findet das Bundesrecht direkt Anwendung, falls ihm das kantonale Recht widerspricht. Somit hat der Nachtrag keine direkten Änderungen für die Steuerpflichtigen zur Folge. Auch für den Kanton ergeben sich daraus weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

Da es sich beim Nachtrag zum Steuergesetz um den Nachvollzug von übergeordnetem Recht handelt, wurde auf das Durchführen einer Vernehmlassung verzichtet. Der Kantonsrat wird den Nachtrag voraussichtlich an seinen Sitzungen vom 14. September und 26. Oktober 2023 behandeln. Er soll danach per 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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