Das neue Energiegesetz greift ab dem 1. November 2021

Mit dem neuen Energiegesetz, das per 1. November 2021 in Kraft tritt, setzt der Kanton Nidwalden die Energiestrategie 2050 und die Mustervorschriften der Kantone um. Der CO2-Ausstoss der Gebäude soll weiter gesenkt und der Zubau erneuerbarer Energie gestärkt werden.

In der Schweiz brauchen Gebäude rund 45 Prozent des Energiebedarfs und verursachen ein Viertel des CO2-Ausstosses. Diese Werte zeigen, dass es sich lohnt, für die Umsetzung der Energiestrategie bei den Gebäuden anzusetzen, insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass die dazu nötigen Technologien schon seit längerem erprobt und bewährt sind. «Heute geht es primär darum, Energie intelligent einzusetzen», ist Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen überzeugt. Mit «intelligent» ist in erster Linie effizient und erneuerbar gemeint. Dass diese Botschaft bei der Bevölkerung angekommen ist, zeigt die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren laufend mehr Fördergesuche für Gebäudesanierungen eingereicht wurden. «Auch im aktuellen Jahr stösst das kantonale Förderprogramm auf grossen Zuspruch. Es konnten bereits 65 Prozent der Mittel zugesichert werden», erläutert Joe Christen.

Das neue Energiegesetz des Kantons Nidwalden, dessen Inkraftsetzung auf den 1. November 2021 erfolgt, schafft nun Anreize, den bisher eingeschlagenen Weg noch konsequenter umzusetzen: Neubauten werden praktisch dem gegenwärtigen Minergie-Standard entsprechen und beim Ersatz des Wärmeerzeugers werden erneuerbare Lösungen gestärkt, indem 10 Prozent erneuerbare Energie gefordert wird. Einen zusätzlichen Schub erhalten die erneuerbaren Energien durch die Pflicht zur Eigenstromproduktion bei Neubauten. Dabei weicht der Kanton Nidwalden bewusst von den Mustervorschriften ab. So erfüllt neben der Produktion von Strom am eigenen Gebäude auch die Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage die gesetzlichen Vorgaben. «Mit dieser Massnahme erhoffen wir uns grosse, effiziente und kostengünstige Anlagen an gut besonnten Standorten. Dies ist sinnvoller, als viele kleine Anlagen auf schlecht besonnten Dächern», ergänzt Joe Christen. Der Vorschlag wurde vom Landrat eingebracht und von der Regierung unterstützt. Weiter wird es möglich sein, ein Elektro-Boiler mit einer Photovoltaikanlage zu kombinieren, sofern deren Leistung doppelt so hoch ist wie jene des Elektro-Boilers. Diese Massnahme zielt darauf ab, die Erstellung von grossen Photovoltaikanlagen etwa bei Umbauten attraktiver zu machen.

Förderprogramm bis auf Weiteres nicht in Gefahr
Mit dem Beschluss des Regierungsrats zur Inkraftsetzung werden die Revision des kantonalen Energiegesetzes und die Totalrevision der Energieverordnung nun abgeschlossen. Der Landrat hatte die Gesetzesvorlage Ende März 2021 verabschiedet. Das ursprüngliche Datum der Inkraftsetzung wurde um drei Monate nach hinten geschoben, um eine genügend lange Übergangsfrist zu gewährleisten.

Das nationale CO2-Gesetz wurde vom Stimmvolk am 13. Juni 2021 abgelehnt, die Kantone sind aber schon seit längerem auf dem Weg, die Gebäude energieeffizienter und CO2-ärmer zu machen. So konnte in den vergangenen zehn Jahren der CO2-Ausstoss von Gebäuden trotz Bevölkerungswachstum und mehr beheizter Wohnfläche um 30 Prozent gesenkt werden. Bis auf Weiteres ist auch das kantonale Förderprogramm, das zu einem beachtlichen Teil mit Mitteln aus der CO2Abgabe auf Brennstoffe alimentiert wird, trotz des Abstimmungs-Nein zum nationalen CO2-Gesetz nicht gefährdet.

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