Das Impfangebot im alten Zeughaus wird merklich ausgebaut

Ab Samstag, 8. Januar 2022, können die Impfkapazitäten im alten Zeughaus in Oberdorf deutlich ausgedehnt werden, dies vor allem, um die rege Nachfrage nach Boosterimpfungen besser abzudecken. Neu wird an sieben Tagen in der Woche geimpft. Zudem wird auch ein Walk-in-Angebot für Boosterimpfungen eingeführt.

In der Impfstelle im alten Zeughaus in Oberdorf stehen dank des Einsatzess von Armeeangehörigen des Spitalbataillons 66 ab 8. Januar 2022 deutlich mehr Impfkapazitäten zur Verfügung, insbesondere um das Bedürfnis nach Auffrischimpfungen gegen Covid-19 in der Nidwaldner Bevölkerung abzudecken. Neu wird an sieben Tagen in der Woche geimpft, es sind zu jeder Zeit beide Impfstoffe von Pfizer / BioNTech und Moderna verfügbar. Die Öffnungszeiten im alten Zeughaus lauten ab diesem Samstag wie folgt:

Donnerstag bis Montag: 07:15 Uhr bis 22:00 Uhr (ausgenommen Mittags- und Nachtessen)

Dienstag bis Mittwoch: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Für die genannten Zeitfenster ist zumeist eine vorgängige Terminanmeldung unter nw.impfung-covid.ch erforderlich. Es gibt aber Ausnahmen, in denen ein Walk-in sowohl für Erstimpfungen von Personen ab zwölf Jahren sowie für Boosterimpfungen von Personen ab 16 Jahren angeboten wird. Dies vor allem auch , um der berufstätigen Bevölkerung eine Möglichkeit zu bieten, sich abends spontan und ohne Anmeldung ausserhalb der gängigen Arbeitszeiten impfen zu lassen (siehe auch Übersichtstabelle auf Seite 3). Die Walk-in-Zeiten im alten Zeughaus lauten ab diesem Samstag wie folgt:

Walk-in: Donnerstag bis Montag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie Dienstag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr.

Erfahrung in anderen Kantonen zeigen, dass es beim Walk-in je nach Andrang zu längeren Wartezeiten kommen kann, weshalb das Gesundheitsamt der Bevölkerung grundsätzlich den Weg über die vorgängige Terminvereinbarung empfiehlt.

Eine Boosterimpfung wird allen Personen ab 16 Jahren empfohlen, deren letzte Impfung mehr als vier Monate her ist, um den Schutz vor einer Infektion und schweren Krankheitsverläufen zu erneuern. Boosterimpfungen werden auch Arztpraxen und Apotheken angeboten. Dabei ist das Anmeldeverfahren unterschiedlich, eine entsprechende Liste ist unter www.nw.ch/coronaimpfung ersichtlich. Erscheint eine Impfstelle bei der Online-Anmeldung nicht, obschon sie auf der Liste angegeben ist, heisst dies, dass im Moment alle Termine ausgebucht sind und durch die Impfstelle zuerst neue Termine freigeschaltet werden müssen. In allen Fällen sind zum Termin für die Auffrischimpfung die Krankenkassenkarte, ein amtlicher Ausweis sowie der Nachweis der vollständigen Impfung respektive das Covid.Zertifikat (digital oder in Papierform<9 mitzubringen.

Die Auffrischimpfung soll möglichst mit dem gleichen Impfstoff erfolgen, der bei den ersten beiden Impfungen verabreicht worden ist. Ausnahmen bilden Personen unter 30 Jahren, ihnen wird vorzugsweise die Auffrischimpfung mit dem Impfstoff von Pfizer / BioNTech empfohlen. Personen, die mit dem Vektorimpfstoff von Johnson&Johnson geimpft worden sind, wird eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Pfizer / BioNTech oder Modernea) empfohlen – vorausgesetzt, dies ist aus medizinischen Gründen möglich. In Nidwalden wird der Impfstoff Johnson&Johnson ausschliesslich in Arztpraxen verabreicht, weshalb sich betroffene Personen direkt mit der Praxis zwecks Terminvereinbarung für die Auffrischimpfung in Verbindung setzen sollen.

Mit Kinderimpfungen wird am 12. Januar 2022 gestartet

Erstimpfungen von Kindern im Alter zwischen fünf und elf Jahren finden ab 12. Januar 2022 in Kinderarztpraxen oder in der Impfstelle im alten Zeughaus statt. In allen Fällen wird der eigens hergestellte Kinder-Impfstoff von Pfizer / BioNTech von Kinderärztinnen und -ärzten verabreicht. Eine vorgängige Anmeldung ist zwingend und ausschliesslich online unter nw.impfung-covid.ch vorzunehmen. Ein Walk-in für Kinderimpfungen wird nicht angeboten.

Die Impfung mit dem Impfstoff von Pfizer / BioNTech wird allen Kindern empfohlen, insbesondere jenen, die unter einer chronischen Krankheit leiden oder die enge Kontakte von besonders gefährdeten Personen sind. Die Kinder müssen beim Impftermin zwingend von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Mitgebracht werden müssen ein amtlicher Ausweis – sowohl vom Kind als auch von der Begleitperson – und die Krankenkassenkarte.

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