Das Energie-Förderprogramm stösst auf erfreuliches Interesse

Das kantonale Förderprogramm zur Verwendung und Stärkung von erneuerbaren Energien kommt bei den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sehr gut an. Sämtliche in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Mittel im Umfang von 1.4 Millionen Franken konnten auf Ende August bereits zugesichert werden.

Der Kanton Nidwalden ermutigt Gebäudebesitzer dazu, ihre Liegenschaften energetisch zu ertüchtigen. Er leistet hierzu mit dem kantonalen Förderprogramm selbst einen Beitrag, indem Massnahmen von Privaten zur sparsamen Energienutzung und zur Verwendung erneuerbarer Energien und Abwärme finanziell unterstützt werden. Einen Förderantrag einreichen können alle, die entweder die Gebäudehülle ihrer Häuser energetisch verbessern oder ihre Ölheizung mit einer Lösung ersetzen, die auf erneuerbaren Energien beruht. Finanziert wird das Förderprogramm zu einem grossen Teil mit Bundesmitteln der CO2-Abgabe, die nächstes Jahr von 96 auf 120 Franken pro Tonne CO2 steigt. Relevant ist aber auch der kantonale Anteil, dessen Höhe den Bundesbeitrag beeinflusst. Pro Franken kantonale Mittel können derzeit zusätzlich 2 Franken Bundesmittel ausgelöst werden.

Um der gesteigerten Nachfrage gerecht zu werden, hatte der Kanton Nidwalden auf dieses Jahr seinen Anteil bereits um 100’000 Franken erhöht, was zusammen mit den Bundesmitteln einer Erhöhung der Fördermittel um 300’000 Franken entspricht. «Wir sind erfreut, dass das Förderprogramm bei den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer so gut ankommt. Es hat ein Umdenken stattgefunden, die Leute sind für das Thema Energie sensibilisiert und bereit, Geld in die Gebäudesanierung zu investieren», betont Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen. Ein investierter Förderfranken löst in der Regel das Zehnfache an Investitionsvolumen aus: Arbeit, die zum grossen Teil dem lokalen Gewerbe zugutekommt. «Im Hinblick auf das Budget 2022 beabsichtigen wir, die positive Entwicklung des Förderprogramms gebührend zu berücksichtigen. Der kantonale Anteil soll auf 600’000 Franken verdoppelt werden, was eine Erhöhung der Fördermittel um insgesamt 1 Million Franken zur Folge hätte», führt Christen fort.

Förderanträge können weiterhin eingereicht werden. Im Moment kommen eingehende Gesuche auf eine Warteliste. Nach deren Prüfung erfolgt die Zusage Anfang des nächsten Jahres, sofern das Förderprogramm im ähnlichen Rahmen weitergeführt wird. Relevant ist, dass das Eingangsdatum des Gesuchs zwingend vor Baubeginn liegt. Mit der baulichen Umsetzung muss seitens der Gesuchsteller anschliessend aber nicht zugewartet werden.

Gesuche für Förderbeiträge können online über die folgende Plattform eingereicht werden: www.dasgebaeudeprogramm.ch.

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