Per 1. April 2022 hat der Bundesrat sämtliche Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beendet und die Rückkehr in die normale Lage beschlossen. Der Regierungsrat hat in diesem Zusammenhang beschlossen, die kantonalen Ausführungsbestimmungen per heute 11. April 2022 ebenfalls aufzuheben. Somit entfällt die Pflicht zum repetitiven Testen für Mitarbeitende ohne gültiges Covid-Zertifikat in Gesundheitseinrichtungen.
Der Bundesrat hat beschlossen, die verbliebenen Covid-Massnahmen
per 1. April 2022 aufzuheben, genauso wie die besondere Lage. Er hat seine Entscheide damit begründet, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems auch bei einer hohen Viruszirkulation unwahrscheinlich ist und die Voraussetzungen für eine rasche Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens dadurch gegeben sind.
Die epidemiologische Lage entwickelt sich zurzeit positiv. Seit Mitte März ist ein starker Rückgang der Neuansteckungen mit dem Coronavirus zu verzeichnen. Ebenfalls kann keine besorgniserregende Zunahme der Hospitalisationen aufgrund von Covid-19 festgestellt werden. Ein Grund dafür ist, dass ein grosser Teil der Bevölkerung durch die Impfung oder durch frühere Ansteckungen gut immunisiert ist. Die Situation in den schweizerischen Spitälern, inklusive dem Kantonsspital Obwalden, sowie auf den Intensivpflegestationen der umliegenden Kantone ist weiterhin unter Kontrolle.
Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat beschlossen, die kantonalen Ausführungsbestimmungen über die Bekämpfung der Covid-Pandemie
per heute 11. April 2022 aufzuheben. Somit entfallen auch die letzten noch verbliebenen kantonalen Massnahmen: Zum einen die Pflicht für Gesundheitseinrichtungen, repetitive Tests anzubieten, und zum anderen die Testpflicht für Mitarbeitende mit direktem Patientenkontakt, falls sie über kein gültiges Covid-Zertifikat verfügen. Der Nutzen dieser Massnahme ist mittlerweile deutlich geringer, da ein grosser Teil der Mitarbeitenden ohnehin über ein Covid-Zertifikat verfügt und zudem seitens des Bundes die Isolationspflicht beendet wurde. Die Aufhebung der kantonalen Massnahme wurde vom Gesundheitsamt in Absprache mit den betroffenen
Betrieben vorbereitet.
Der Regierungsrat ruft die Bevölkerung dazu auf, trotz der Rückkehr zur normalen Lage vorsichtig zu bleiben und sich gerade in grossen Menschenansammlungen der Situation entsprechend zu verhalten sowie Rücksicht auf andere Personen zu nehmen.