Covid-19: Kanton Obwalden führt Maskenpflicht ab der 5. Klasse der Primarschule ein

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass ab dem 10. Dezember 2021 eine generelle Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse der Primarschule gilt. Wenn sich mindestens 80 Prozent der Schulstufe repetitiv testen lässt, kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden. Ebenfalls müssen neu ab der 1. Klasse der Primarschule repetitive Tests angeboten werden. Die stark verschlechterte epidemiologische Lage im Kanton und sehr viele Ansteckungen namentlich im Umfeld der Schulen haben zu diesem Entscheid geführt.

Die epidemiologische Lage im gesamten Kanton hat sich in den letzten Wochen stark verschlechtert. Besonders hoch ist die Anzahl der Neuansteckungen mit dem Coronavirus an Schulen. Zurzeit befinden sich mehr als 110 Schülerinnen und Schüler aus mehreren Schulen im ganzen Kanton in Isolation und über 130 in Quarantäne. Die Ansteckungen finden insbesondere ab der 5. Klasse der Primarschule statt. Erfahrungen aus der Praxis und Erkenntnisse aus dem Contact Tracing zeigen, dass viele Ansteckungen mit Covid-19 in der Schule geschehen und anschliessend zu Hause im familiären Umfeld weitergegeben werden.

Der Regierungsrat hat aus diesem Grund beschlossen, dass ab dem 10. Dezember 2021 eine Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse der Primarschule gilt. Die bisherige Regelung auf der Orientierungsstufe, wonach auf die Maske verzichtet werden kann, wenn sich mehr als 80 Prozent der entsprechenden Stufe am Schulstandort am repetitiven Testen beteiligen, gilt nun ab der 5. Klasse. Gemäss den Vorgaben des Bundes gilt neu für sämtliche Erwachsenen in den Innenräumen von Bildungseinrichtungen eine Maskenpflicht.

Als zusätzliche Massnahme hat der Regierungsrat entschieden, dass das repetitive Testen neu in den öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen ab der 1. Klasse der Primarschule angeboten werden muss. Bisher galt diese Angebotspflicht erst ab der Orientierungsschule. Die Teilnahme am repetitiven  Testen bleibt sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrpersonen freiwillig und kostenlos.

Die Massnahmen tragen dazu bei, den Präsenzunterricht aufrecht erhalten zu können und die Ansteckungsketten zu unterbrechen. Weiterhin wichtig bleibt es zudem, die gängigen Abstands- und Hygieneregeln wie Lüften oder Händewaschen einzuhalten.

Die neuen Massnahmen gelten ab Freitag, 10. Dezember 2021 und werden regelmässig überprüft.

 

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