Ab Dienstag, 11. Januar 2022, können im Kanton Obwalden Kinder zwischen fünf und elf Jahren geimpft werden. Eine Anmeldung für diese Impfungen ist ab sofort möglich. Am Samstag, 8. Januar 2022, steht das kantonale Impfzentrum ausserdem für spontane Erst- und Auffrischimpfungen offen.
Die eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) hat die Empfehlung herausgegeben, dass Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren geimpft werden können. Ab Dienstag, 11. Januar 2022, können Kinder in diesem Alter auch im Kanton Obwalden geimpft werden. Die Impfungen werden im kantonalen Impfzentrum an der Kägiswilerstrasse 35 in Sarnen durchgeführt. Eine Anmeldung ist ab sofort telefonisch (0840 005 800; Montag – Sonntag, 8.00 – 18.00 Uhr; max. 7,5 Rappen/Minute) oder per Online-Formular unter www.ow.ch/impfen möglich.
Empfohlen wird die Impfung insbesondere Kindern mit Vorerkrankungen und Kindern, die in Haushalten mit besonders gefährdeten Personen leben. Die Impfung steht aber allen Kindern ab fünf Jahren offen. Es wird ein von Pfizer/Biontech spezifisch für Kinder hergestellter Impfstoff mit angepasster Dosierung verwendet.
Walk-in-Impfung am 8. Januar 2022
Das kantonale Impfzentrum steht am nächsten Samstag, 8. Januar 2022, von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr ausserdem für Impfungen ohne Voranmeldung offen. Es werden sowohl Erst- wie auch Auffrischimpfungen durchgeführt. Kurz vor Weihnachten ging die kantonale Impfoffensive zu Ende. Die grosse Zahl der Impfungen, die in diesem Zeitraum durchgeführt wurden und die Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigen einen weiterhin grossen Bedarf an Impfungen ohne Voranmeldung auf.
Verkürzung der Quarantänefrist
Die schweizweit hohen Fallzahlen aufgrund der Omikron-Variante machen Anpassungen bei den Quarantäneregeln nötig. Der Kanton Obwalden folgt dabei den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG. Seit Montag, 3. Januar 2022 sind folgende Änderungen bei der Kontaktquarantäne in Kraft:
Personen, die im selben Haushalt wohnen oder in engem Kontakt mit positiv getesteten Personen standen, müssen neu nur noch sieben statt wie bisher zehn Tage in Quarantäne. Das gilt auch, wenn sie geimpft oder genesen sind. Wenn am Tag sieben der Quarantäne keine Symptome vorliegen, kann die Quarantäne aufgehoben werden. Dazu ist kein Test notwendig.
Ausgenommen von der Quarantäne sind Personen, deren vollständige Impfung oder Boosterimpfung weniger als vier Monate zurückliegt, oder die innerhalb der letzten vier Monate an Covid-19 erkrankt und genesen sind.
Ausgenommen von der Quarantäne sind Personen, die im Rahmen Ihrer Erwerbstätigkeit repetitiv getestet werden.