Covid-19-Härtefallfinanzhilfen für Obwaldner Unternehmen: Unterstützung auch im Jahr 2022

Der Regierungsrat will besonders betroffene Unternehmen auch im neuen Jahr rechtzeitig unterstützen können. Er hat dem Volkswirtschaftsdepartement den Auftrag erteilt, die kantonalen Rechtsgrundlagen dazu anpassen.

Der Kanton Obwalden beteiligt sich an den Covid-19-Härtefallmassnahmen des Bundes. Für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Unternehmen stehen im Kanton Obwalden maximal 24 Millionen Franken zur Verfügung. Der Kanton ist verpflichtet, an diesen Betrag einen Anteil von 7,2 Millionen Franken beizusteuern (30 Prozent). Dabei kann er auf die finanzielle Unterstützung der Gemeinden zählen. Bis Ende 2021 wurden von diesem Betrag rund 18 Millionen Franken ausbezahlt. Weitere 8,8 Millionen Franken gingen an Unternehmen mit einem Jahresumsatz über fünf Millionen Franken und werden vollständig vom Bund getragen. „Das Ziel einer pragmatischen und nachhaltigen Unterstützung konnte 2021 im Kanton Obwalden erreicht werden“, stellt Landammann Daniel Wyler fest.

Das Härtefallprogramm wird 2022 weitergeführt

Infolge der steigenden Fallzahlen gegen Ende 2021 und der Diskussuion um neue behördliche Massnahmen für die Gesellschaft und Wirtschaft hat das eidgenössische Parlament als Vorsichtsmassnahme kurz vor Weihnachten die gesetzliche Grundlage für ein weiteres Härtefallprogramm geschaffen. Die Anpassungen im Bundesrecht wollen im Februar 2022 erfolgen.

Die bestehende Härtefallregelung unterstützt die Unternehmen der Reise- und Eventbranche, die Hotellerie und Gastronomie sowie weitere touristische Betriebe, die besonders unter starken Umsatzrückgängen leiden. Verglichen mit der Situation vor einem Jahr ist die Dringlichkeit von Härtefallhilfen nicht gleich akut. Viele Wirtschaftsbranchen konnten sich im Sommer und Herbst gut von der Krise erholen. „Die Situation hat sich aber spätestens seit der fünften Welle wieder verschärft“, stellt Landammann Daniel Wyler fest. „Es gibt in diesen Branchen Unternehmen, die weiterhin zielgerichtete und rasche Unterstützungsleistungen benötigen“.

Der Bund wird seine Härtefallverordnung für das Jahr 2022 nächstens verabschieden. Der Regierungsrat hat deshalb dem Volkswirtschaftsdepartement bereits den Auftrag erteilt, die kantonalen Rechtsgrundlagen anzupassen. Für Unternehmen, die 2021 kein Gesuch eingereicht haben, soll ein neues Zeitfenster geöffnet werden. Unternehmen, die bereits 2021 ein Gesuch gestellt hatten, werden vom Volkswirtschaftsdepartement direkt kontaktiert. Sobald die neue kantonale Härtefallregelung vorliegt, wird der Regierungsrat erneut informieren.

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