Das Covid-Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat. Die Ausstellung der Zertifikate er- folgt in der gesamten Schweiz schrittweise. Im Kanton Obwalden erhalten alle Personen, die bereits vollständig geimpft sind, in den nächsten Wochen ihr Covid-Zertifikat.
Das Covid-Zertifikat bestätigt in Papierform oder als PDF-Dokument mit einem QR- Code den entsprechenden Status für eine Person. Der QR-Code kann auch in die „COVID Certificate“-App des Bundes eingelesen werden (Bezug via Google Play Store bzw. Apple App Store). Die genauen Anwendungsbereiche des Zertifikats be- finden sich aktuell noch in der Beratung. Vorgesehen ist, dass das Covid-Zertifikat als vorübergehende Bedingung für die Zulassung zu Grossveranstaltungen, Clubs/Diskotheken oder teilweise im internationalen Personenverkehr eingesetzt wird. Ausgeschlossen ist der Einsatz in Bereichen des alltäglichen Lebens wie dem öffentlichen Verkehr, privaten Veranstaltungen, Arbeitsstätten oder dem Detailhan- del.
Covid-Zertifikat für Geimpfte
Alle Obwaldner Personen, die bis am 18. Juni 2021 bereits vollständig geimpft wur- den, werden in den nächsten Tagen schriftlich durch den Bund kontaktiert. Sie erhal- ten einen Brief mit dem entsprechenden QR-Code.
Personen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig geimpft sind, erhalten das Covid-Zertifikat direkt nach der zweiten Impfung ausgestellt.
Covid-Zertifikat für Genesene
Wer eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht hat, kann das Webformular des Bun- des ausfüllen und ein Zertifikat beantragen (covidcertificate-form).
Covid-Zertifikat für Getestete
Ab sofort erhalten alle Personen nach einem negativen PCR-Test oder einem Anti- gen-Schnelltest das Zertifikat direkt durch die Testinstitutionen ausgestellt.
Dauer der Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer ist davon abhängig, ob das Zertifikat aufgrund einer Impfung, einer durchgemachten Erkrankung oder eines negativen Testergebnisses ausge- stellt wird. Aktuell sind folgende Dauern geplant, die aber aufgrund neuer wissen- schaftlicher Erkenntnisse angepasst werden können:
– Geimpfte Personen: 180 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis (Hin- weis: Diese Frist wird seitens des Bundes voraussichtlich auf 360 Tage ver- längert)
– Genesene Personen: Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positi- ven Testresultat und endet am 180. Tag ab dem Testresultat.
– Negativ getestete Personen: 72 Stunden ab dem Zeitpunkt eines PCR-Tests bzw. 24 Stunden ab dem Zeitpunkt eines Antigen-Schnelltests